Verbot der Prostitution
In Bayern ist es in Gemeinden bis zu 30.000 Einwohnern verboten, der Prostitution nachzugehen. Die Regierung von Unterfranken hat für Ihren Zuständigkeitsbereich die Aufgabe, auf Antrag von Gemeinden mit mehr als 30.000 Einwohnern zum Schutz der Jugend und des öffentlichen Anstandes für Gebiete der antragstellenden Gemeinde per Verordnung die Prostitution zu verbieten (sog. Sperrbezirksverordnung).
Die Verordnungen der Regierung von Unterfranken für die Kreisfreien Städte Schweinfurt und Würzburg sowie für die Großen Kreisstädte Kitzingen und Bad Kissingen finden Sie nachfolgend unter der Rubrik "Weiterführende Links".
- Regierung von Unterfranken - Sicherheit und Ordnung, Prozessvertretung
Ansprechpartner
Sicherheit und Ordnung, Prozessvertretung
Zimmer: S 222
Telefon: 0931/380-1704
Fax: 0931/380-2704
E-Mail: sicherheit.kommunales@reg-ufr.bayern.deHausanschrift
Peterplatz 9
97070 WürzburgPostanschrift
Postfach 6349
97013 WürzburgTelefon 0931/380-00Fax 0931/380-2222E-Mail
poststelle@reg-ufr.bayern.deWebseite
http://www.regierung.unterfranken.bayern.deÖffnungszeiten allgemein
MO 08:30 11:30 13:30 16:00 DI 08:30 11:30 13:30 16:00 MI 08:30 11:30 13:30 16:00 DO 08:30 11:30 13:30 16:00 FR 08:30 12:00
Stadt Bad Kissingen
Große Kreisstadt Kitzingen
- Verordnung der Regierung von Unterfranken vom 19.05.1989 Nr. 201-A 2125.00-1/88 über eine Ausnahme vom Verbot der Prostitution in der Großen Kreisstadt Kitzingen [Dateiformat: pdf]
- Verordnung der Regierung von Unterfranken vom 03.09.2008 Nr. 10-A 2125.00-1/88 über die Änderung einer Verordnung über eine Ausnahme vom Verbot der Prostitution in der Großen Kreisstadt Kitzingen [Dateiformat: pdf]
Stadt Schweinfurt
Stadt Würzburg