Internetangebot des Bezirks Unterfranken
Die Regierung von Unterfranken (eine Staatsbehörde, oftmals auch Bezirksregierung genannt) und der Bezirk Unterfranken (als Gebietskörperschaft) werden oftmals miteinander verwechselt.
Der Bezirk Unterfranken
ist die in der Bayerischen Verfassung verankerte kommunale Gebietskörperschaft, die mit dem Zuständigkeitsgebiet der Regierung von Unterfranken räumlich übereinstimmt. Als dritte kommunale Ebene nach den Gemeinden und den Landkreisen und kreisfreien Städten ist sie rechtlich selbstständig.
Der Bezirk erfüllt überörtliche Aufgaben der Daseinsvorsorge, die über die Zuständigkeit oder das Leistungsvermögen der Landkreise und kreisfreien Städte hinausgehen.
Der Bezirk ist
- überörtlicher Sozialhilfeträger (Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung, Hilfe zur Pflege in stationären und teilstationären Einrichtungen),
- Träger von Fach- und Sonderschulen,
- Träger der Bezirkskliniken, insbesondere der psychiatrischen und neurologischen Fachkrankenhäuser und
- zuständig für regionale Kulturarbeit und Heimatpflege.
Hauptorgane des Bezirks sind der Bezirkstag, der Bezirksausschuss und der Bezirkstagspräsident. Der Bezirkstag ist die Vertretung der unterfränkischen Bürgerinnen und Bürger und besteht aus aktuelle 24 ehrenamtlichen Mitgliedern, die jeweils für fünf Jahre gleichzeitig mit dem Landtag gewählt werden. Den Vorsitz im Bezirkstag führt der Bezirkstagspräsident, der aus der Mitte des Gremiums gewählt wird. Er vertritt den Bezirk nach außen und vollzieht die Beschlüsse der Gremien.
Der Sitz der Verwaltung des Bezirks Unterfranken ist in Würzburg in der Silcherstraße 5.
Nähere Informatioen zum Bezirk Unterfranken erhalten Interessierte im Internet hier: Bezirk Unterfranken