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Amtsblatt der Regierung von Unterfranken

Hinweise

Im Amtsblatt werden Rechtsvorschriften, Verfügungen, Auftragsbekanntmachungen oder Mitteilungen der Regierung von Unterfranken oder bekanntmachungspflichtige Publikationen von kommunalen Gebietskörperschaften sowie Juristischen Personen des öffentlichen Rechts (z.B. Satzungen, Verordnungen) veröffentlicht. Es erscheint nach Bedarf, in der Regel jedoch zweimal monatlich.

Mittels Veröffentlichung im Amtsblatt der Regierung von Unterfranken vom 25. Februar 2010 Seite 29 wurde die Umstellung auf eine rein digitale Fassung des Amtsblattes der Regierung von Unterfranken zum 01. Juli 2010 vorgenommen. Die digitale Fassung ist hier kostenfrei abrufbar und wird dauerhaft mit Ausdruckmöglichkeit vorgehalten. Zum 01.01.2023 wurde der Abonnement- und Benachrichtigungsservice eingestellt.

Die Veröffentlichung erfolgt als ausschließlich digitale Bekanntmachung im Sinne von Art. 17 Abs. 3 Satz 2 BayDiG. Allgemeinverfügungen, die öffentlich bekannt gemacht werden sollen, weil die Bekanntgabe an die Beteiligten untunlich ist, werden über das Amtsblatt der Regierung von Unterfranken veröffentlicht.