Betreuungsverein; Beantragung der Anerkennung
Ein Betreuungsverein, der Menschen aufgrund gerichtlicher Anordnung betreut und rechtlich vertritt, muss staatlich anerkannt werden.
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Ein Betreuungsverein, der Menschen aufgrund gerichtlicher Anordnung betreut und rechtlich vertritt, muss staatlich anerkannt werden.
Betreuungsvereine übernehmen im Betreuungswesen eine wichtige Aufgabe. Sie bemühen sich u. a. darum, ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer zu gewinnen, sie in ihre Aufgaben einzuführen und fortzubilden sowie Bevollmächtigte bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben zu beraten und zu unterstützen. Sie informieren auch planmäßig über allgemeine betreuungsrechtliche Fragen, Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen und Patientenverfügungen.
Öffnungszeiten allgemein
MO | 8:30 - 11:30 Uhr | 13:30 - 16:00 Uhr |
DI | 8:30 - 11:30 Uhr | 13:30 - 16:00 Uhr |
MI | 8:30 - 11:30 Uhr | 13:30 - 16:00 Uhr |
DO | 8:30 - 11:30 Uhr | 13:30 - 16:00 Uhr |
FR | 8:30 - 12:00 Uhr |
Öffnungszeiten auch nach Vereinbarung!
Ein rechtsfähiger Verein kann als Betreuungsverein anerkannt werden, wenn er gewährleistet, dass er
Darüber hinaus muss die Leitung der Betreuungsarbeit einer oder mehreren nach Ausbildung oder Berufserfahrung geeigneten Fachkräften übertragen werden, die nicht in einem Abhängigkeitsverhältnis oder einer anderen engen Beziehung zu Einrichtungen stehen, in denen Personen, für die ein Mitarbeiter/eine Mitarbeiterin des Vereins als Betreuer/Betreuerin bestellt ist, untergebracht sind oder wohnen.
Der Betreuungsverein muss sich verpflichten, der Anerkennungsbehörde jährlich einen Tätigkeitsbericht vorzulegen, der insbesondere Auskunft über Zahl und Art der übernommenen Betreuungen sowie die Zahl der vom Verein in ihre Aufgaben eingeführten, fortgebildeten und beratenen ehrenamtlichen Einzelbetreuer und Einzelbetreuerinnen gibt.
Weitere Voraussetzungen sind, das
Sie können den Antrag mit einem formlosen Schreiben an die Regierung (Anerkennungsbehörde) senden, in deren Bezirk der Verein seinen Sitz hat.
keine