Heime für Kinder, Jugendliche und junge Volljährige mit Behinderung; Beratung oder Einreichung einer Beschwerde
Die in Heimen betreuten Kinder und Jugendlichen, Angehörige, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Einrichtungen sowie die Einrichtungsträger und -leitungen können sich bei Beschwerden oder Fragen an die Heimberatungs- und Heimbeschwerdestellen der Regierungen wenden.
Zur weiteren Stärkung der Partizipation und des Wohls von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung, die in stationären Einrichtungen leben, hat das Bayerische Staatsministerium für Arbeit, Familie und Soziales bei den Regierungen Heimberatungs- und Heimbeschwerdestellen geschaffen.
Diese stehen den minderjährigen und jungen volljährigen Bewohnerinnen und Bewohnern, deren Personensorgeberechtigten, aber auch den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Einrichtungen sowie den Einrichtungsträgern und Einrichtungsleitungen bei Fragen zur Qualität sowie bei allen Beschwerden die Einrichtung betreffend zur Verfügung.
- Regierung von Unterfranken - Soziales und Jugend
Ansprechpartner
Einrichtungen der Behindertenhilfe; Beratung und Einreichung einer Beschwerde
Telefon +49 (0)931 380-1061
Fax +49 (0)931 380-2061
E-Mail beschwerde.kinderjugendheime@reg-ufr.bayern.deÖffnungszeiten allgemein
MO 8:30 - 11:30 Uhr 13:30 - 16:00 Uhr DI 8:30 - 11:30 Uhr 13:30 - 16:00 Uhr MI 8:30 - 11:30 Uhr 13:30 - 16:00 Uhr DO 8:30 - 11:30 Uhr 13:30 - 16:00 Uhr FR 8:30 - 12:00 Uhr Öffnungszeiten auch nach Vereinbarung!
Hausanschrift
Peterplatz 9
97070 WürzburgPostanschrift
Postfach
97064 WürzburgTelefon +49 (0)931 380-00Fax +49 (0)931 380-2222
- Richtlinien für Heilpädagogische Tagesstätten, Heime und sonstige Einrichtungen für Kinder und Jugendliche und junge Volljährige mit Behinderung
- § 45 Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) - Erlaubnis für den Betrieb einer Einrichtung
- § 49 Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII)
- Art. 44 Gesetz zur Ausführung der Sozialgesetze (AGSG)