Großraum- und Schwertransporte
Zustimmungen für Großraum- und Schwertransporte: Die Regierung von Unterfranken führt bei länderübergreifenden Transporten, die über den Regierungsbezirk Unterfranken nach oder durch Bayern führen, das Anhör- und Zustimmungsverfahren durch.
Unter Großraum- und Schwerverkehr versteht man
- den Transport von überdimensionierten und/oder überschweren Ladegütern mit eigens hierfür konstruierten Spezialfahrzeugen und
- das Befahren von öffentlichen Straßen mit Sonderfahrzeugen, die die allgemein zulässigen Höchstwerte der StVZO bauartbedingt nicht einhalten können.
Anträge sind bei den Kreisverwaltungsbehörden zu stellen, von denen der Transport seinen Ausgang nimmt, oder die Firma ihren Sitz hat.
- Regierung von Unterfranken - Postanschrift
Peterplatz 9
97070 WürzburgTelefon 0931/380-1204 bzw. 1295Fax 0931/380-2927E-Mail
wirtschaft.landesentwicklung.verkehr@reg-ufr.bayern.de
Sie beantragen diese Erlaubnis per Fax oder persönlich mit dem Antragsformular gemäß den "Richtlinien zum Antrags- und Genehmigungsverfahren für die Durchführung von Großraum- und Schwertransporten (RGST 1992)".
Den Antrag können Sie 14 Tage vor Transportbeginn bei den Kreisverwaltungsbehörden einreichen, in deren Bezirk sich der Firmensitz oder die Zweigniederlassung befindet oder bei der Straßenverkehrsbehörde, in deren Bezirk die genehmigungspflichtige Fahrt beginnt.
- § 29 Abs. 3 StVO
- § 46 Abs. 1 Nr. 5 StVO
- Richtlinien zum Antrags- und Genehmigungsverfahren für die Durchführung von Großraum- und Schwertransporten (RGST 1992)