Eisenbahn des Bundes; Durchführung von Anhörungsverfahren für Baumaßnahmen in Unterfranken mit Antragseingang bis 06.12.2020
Betriebsanlagen einer Eisenbahn dürfen in der Regel nur gebaut oder geändert werden, wenn hierfür ein eisenbahnrechtliches Planfeststellungsverfahren durchgeführt wurde. Ausnahmen regelt das Allgemeine Eisenbahngesetz (AEG). Zuständige Behörde für Planfeststellungsverfahren im Bereich der Eisenbahnen des Bundes ist das Eisenbahn-Bundesamt. Wird ein Planfeststellungsverfahren durchgeführt, so findet in dessen Rahmen ein Anhörungsverfahren statt, an dem die Öffentlichkeit beteiligt wird.
Planfeststellungsverfahren der Regierung von Unterfranken
Die Regierung von Unterfranken wird im Planfeststellungsverfahren nach § 18 AEG für Vorhaben der Deutschen Bahn AG als Anhörungsbehörde tätig, sofern der Antrag für ein Planfeststellungsverfahren bis zum 06.12.2020 beim Eisenbahn – Bundesamt eingereicht wurde. Die Entscheidung über den Planfeststellungsantrag - den Planfeststellungsbeschluss - erlässt das Eisenbahn-Bundesamt, Außenstelle Nürnberg.
Bitte beachten Sie, dass die elektronische Bereitstellung der Unterlagen im Internet grundsätzlich eine unverbindliche zusätzliche Serviceleistung darstellt und lediglich informellen Charakter hat. Wir können keine Gewähr für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Unterlagen übernehmen. Wir weisen darauf hin, dass in der Regel nur die offiziell bei den Gemeinden ausgelegten Planunterlagen in Papierform sowie die in den dazugehörenden ortsüblichen Bekanntmachungen enthaltenen Angaben rechtsverbindlich sind. Abweichendes von diesem Grundsatz gilt, sofern aufgrund der aktuellen Covid-19-Pandemie das Plansicherstellungsgesetz (PlanSiG) zur Anwendung kommt. Ob innerhalb eines Anhörungsverfahrens das PlanSiG angewendet wird, kann dem jeweiligen Bekanntmachungstext für das Vorhaben entnommen werden.