Preisangabenverordnung
Rechts- und Fachaufsicht über die Verwaltungsbehörden
Zweck der Preisangabenverordnung (PAngV) ist es, Preiswahrheit und Preisklarheit zu gewährleisten und den Wettbewerb zu fördern. Sie dient dem Ziel, die Position des Verbrauchers durch Gewährleistung eines optimalen Preisvergleichs zu stärken.
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- Preisangabenverordnung (PAngV)
- Verordnung zur Änderung der Preisangaben- und Verpackungsverordnung