Umsatzsteuer; Beantragung einer Bescheinigung für berufsbildende Einrichtungen und sonstige Unterrichtsleistungen
Wenn Sie eine berufsbildende Einrichtung betreiben und Schulunterricht, Hochschulunterricht, Ausbildung, Fortbildung oder berufliche Umschulung erbringen, können Sie bei der für Sie zuständigen Bezirksregierung für Umsatzsteuerzwecke eine Bescheinigung beantragen.
Bescheinigungsverfahren zur Umsatzsteuerbefreiung für Ausbildungsmaßnahme/Bildungsmaßnahme zur Vorbereitung auf einen Beruf gemäß § 4 Nr. 21 a) bb) Umsatzsteuergesetz (UStG) für Träger der praktischen Ausbildung zum/r Pflegefachmann/-frau
Mit dem zum 1. Januar 2020 in Kraft getretenen Pflegeberufegesetz (PflBG) können die Träger der praktischen Ausbildung einen Antrag auf Umsatzsteuerbefreiung stellen. Die dafür notwendigen Unterlagen finden Sie hier:
Liste der zuständigen Behörden in Bayern