Raumordnungspläne benachbarter Regionen; aktuelle Anhörungen
Raumordnungspläne benachbarter Planungsräume innerhalb des Bundesgebiets sind gemäß Bayerischem Landesplanungsgesetz (BayLplG) aufeinander abzustimmen.
Wird ein Raumordnungsplan eines anderen Bundeslandes, von dem Auswirkungen auf die unterfränkischen Regionen zu erwarten sind, mit der obersten Landesplanungsbehörde oder einem Regionalen Planungsverband (beteiligte Stelle) abgestimmt, so ist gemäß Artikel 16 Absatz 4 Sätze 2 und 3 BayLplG die Öffentlichkeit zu beteiligen.
Hierfür ist der abzustimmende Raumordnungsplan mit Begründung und den im Rahmen der Umweltprüfung erstellten Unterlagen bei der höheren Landesplanungsbehörde auszulegen und für die Dauer der Auslegung, d.h. mindestens einen Monat, in das Internet einzustellen.
Aktuelle Anhörungen
31. Änderung des Regionalplans der Region Westmittelfranken (8);
Teilkapitel 6.2.2 Windenergie
Beteiligungsverfahren gemäß Art. 16 Abs. 4 Satz 2 Bayerisches Landesplanungsgesetz (BaylplG)
Der Planungsausschuss des Regionalen Planungsverbandes Westmittelfranken hat in seiner Sitzung am 09.04.2024 die Einleitung eines Beteiligungsverfahrens für die 31. Änderung des Regionalplans beschlossen. Mit dem vorliegenden Änderungsentwurf wird das Teilkapitel 6.2.2 Windenergie geändert.
Der Regionale Planungsverband Würzburg wurde vom Regionalen Planungsverband Westmittelfranken an diesem Verfahren beteiligt. Vor seiner Äußerung gibt der Planungsverband Würzburg seinen unmittelbar betroffenen Verbandsmitgliedern sowie der Öffentlichkeit Gelegenheit zur Stellungnahme.
Der Entwurf der 31. Änderung kann auf der Internetseite des Regionalen Planungsverbandes Westmittelfranken unter folgendem Link eingesehen bzw. dort heruntergeladen werden: www.region-westmittelfranken.de unter „Regionalplan-Änderungen“ -31. Änderung.
Die Planentwürfe werden außerdem in der Zeit vom 13.05.2024 bis 21.06.2024 während der allgemeinen Besuchszeiten (Montag bis Donnerstag von 8.30 Uhr bis 11.30 Uhr und von 13.30 Uhr bis 16.00 Uhr sowie Freitag von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr) bei der Regierung von Unterfranken – höhere Landesplanungsbehörde – Peterplatz 9, 97070 Würzburg, Zimmer H 210 ausgelegt. Vor einer Einsichtnahme ist eine Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 0931/380-1214 erforderlich.
Stellungnahmen zur 31. Änderung des Regionalplans Westmittelfranken können bis zum 21.06.2024 gegenüber dem Regionalen Planungsverband Würzburg abgegeben werden. Es wird um Zusendung der Stellungnahme möglichst per E-Mail an Region2@Lramsp.de als PDF- oder WORD-Dokument gebeten. Alternativ kann die Stellungnahme per Briefpost an den Regionalen Planungsverband Würzburg, c/o Landratsamt Main-Spessart, Marktplatz 8, 97753 Karlstadt gerichtet werden.
Wichtiger Hinweis:
Der Regionale Planungsverband Westmittelfranken hat darauf hingewiesen und darum gebeten, dass sich Stellungnahmen lediglich auf die geänderten Teilbereiche der 31. Änderung beziehen sollen. Details dazu können der Änderungsbegründung entnommen werden (siehe Seite 14 und 15). Neuausgewiesene bzw. geänderte Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für Windenergie sind an den dreistelligen Ziffern zu erkennen (z.B. WK 101). Rechtsansprüche werden durch die Einbeziehung der Öffentlichkeit nicht begründet (Art. 16 Abs. 1 Satz 3 BayLplG).
- Regierung von Unterfranken - Raumordnung, Landes- und RegionalplanungHausanschrift
Peterplatz 9
97070 WürzburgTelefon 0931/380-1396Fax 0931/380-2396E-Mail
mailto:wirtschaft.landesentwicklung.verkehr@reg-ufr.bayern.de
- Regionalplan Heilbronn-Franken: Regionalverband Heilbronn Franken
- Regionalplan Rhein-Neckar: Verband Region Rhein-Neckar
- Regionalplan Südhessen / Regionaler Flächennutzungsplan: Regierungspräsidium Darmstadt / Regionalverband FrankfurtRheinMain. Der Regionalplan Südhessen bildet zusammen mit dem Regionalen Flächennutzungsplan im Ballungsraum FrankfurtRheinMain ein Planwerk
- Regionalplan Nordhessen: Regierungspräsidium Kassel
- Regionalplan Südwestthüringen: Regionale Planungsgemeinschaft Südwestthüringen
- Raumordnung und Landesplanung Thüringen
- Landesentwicklungsplan Hessen
- Landesentwicklungsplan Baden Württemberg