Raumverträglichkeitsprüfung; Durchführung
Zur Prüfung der Raumverträglichkeit eines Vorhabens von erheblicher überörtlicher Raumbedeutsamkeit wird ein Verfahren durchgeführt.
In der Raumverträglichkeitsprüfung (RVP) werden Vorhaben von erheblich überörtlicher Raumbedeutsamkeit im Vorfeld späterer Zulassungsverfahren auf ihre Raumverträglichkeit überprüft. Hierfür sind die raumbedeutsamen Auswirkungen des Vorhabens unter überörtlichen Gesichtspunkten (einschließlich solcher des Umweltschutzes) zu prüfen. Maßstab sind insbesondere die Ziele und Grundsätze des Landesentwicklungsprogramms und der jeweiligen Regionalpläne.
In der RVP werden neben den Trägern öffentlicher Belange die vom geplanten Vorhaben Betroffenen wie etwa Gemeinden, Fachbehörden und Verbände sowie die Öffentlichkeit beteiligt. Der große Vorteil der RVP liegt insbesondere darin, dass durch die frühzeitige Offenlegung und Diskussion der Vorhabenplanung Konflikte rechtzeitig erkannt und Fehlplanungen vermieden werden können.
Die RVP wird grundsätzlich mit der landesplanerischen Beurteilung abgeschlosssen. Diese ist von öffentlicher Stelle zu berücksichtigen.
- Regierung von Unterfranken - Raumordnung, Landes- und Regionalplanung
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Raumordnungsverfahren
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Zuständig für die Durchführung der Raumverträglichkeitsprüfung (RVP) sind die örtlich zuständigen Regierungen als höhere Landesplanungsbehörden. Diese prüfen, ob ein Vorhaben erheblich überörtliche Auswirkungen hat (Auslegungshilfe zur Bestimmung des Anwendungsbereichs der RVP ist unter "Weiterführende Links" abrufbar) und entscheiden daraufhin über die Einleitung einer RVP. Die RVP endet innerhalb einer First von sechs Monaten nach Vorliegen der vollständigen Verfahrensunterlagen mit einer gutachterlichen Stellungsnahme der Raumordnungsbehörde, die von der öffentlichen Stelle zu berücksichtigen ist.
Erfolgt keine Übermittlung einer gutachterlichen Stellungnahme innerhalb der o.g. Frist, ist das RVP gleichwohl kraft Gesetz abgeschlossen und dem Vorhabenträger stehen zwei Möglichkeiten offen: Entweder stellt er bei der Raumordnungsbehörde den Antrag, die RVP weiterzuführen oder er leitet das Zulassungsverfahren ein. Im letztengenannten Fall beteiligt sich die Raumordnungsbehörde im Zulassungsverfahren im Rahmen der fachrechtlichen Behördenbeteiligung.
Führt die Raumordnungsbehörde die RVP auf Antrag des Vorhabenträgers weiter, kann dieser dennoch jederzeit einen Antrag auf Zulassung des Vorhabens oder auf Durchführung des Verfahrens zur Bestimmung der Planung und Linienführung stellen; mit einem solchen Antrag endet zugleich die RVP.
Raumverträglichkeitsprüfungen in Unterfranken
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Vereinfachte Raumverträglichkeitsprüfung (gem. Art. 26 BayLplG) im Rahmen des bergrechtlichen Rahmenbetriebsplanverfahrens für das geplante Bergwerk "Altertheimer Mulde" zur untertägigen Gewinnung von Kalziumsulfatgestein (Gips und Anhydrit) durch die Knauf Gips KG
Gemeindegebiete Altertheim, Helmstadt, Waldbrunn sowie das gemeindefreie Gebiet Irtenberger Wald
Landkreis Würzburg
Beteiligungsverfahren und Einsichtnahme in die Antragsunterlagen:
Das Bergamt Nordbayern bittet die Träger öffentlicher Belange um Stellungnahme. Zudem liegen die Antragsunterlagen im Zeitraum vom 20. Januar 2025 bis zum 20. Februar 2025 bei der Regierung von Oberfranken – Bergamt Nordbayern – und in insgesamt dreizehn Gemeinden für die Dauer eines Monats für die Öffentlichkeit zur Einsicht aus. Bis zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist – also bis zum 06. März 2025 – können Einwendungen gegen das Vorhaben erhoben werden.
In das bergrechtliche Genehmigungsverfahren wird eine vereinfachte Raumverträglichkeitsprüfung integriert.
Die Unterlagen sind einsehbar unter www.reg-ofr.de/rbpalt
Zur Pressemeldung des Bergamts Nordbayern
https://www.regierung.oberfranken.bayern.de/presse/pressemitteilungen/index.php
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In Bayern wurden die Raumordnungsverfahren im Jahr 2020 durch die Einführung des neuen Raumordnungsgesetzes (BayROG) geändert. Dabei wurde der Begriff "Raumordnungsverfahren" durch den neuen Begriff "Raumverträglichkeitsprüfung" ersetzt. Diese Änderung bezieht sich auf den Prozess der Prüfung, ob geplante Vorhaben mit den Zielen der Raumordnung und den Erfordernissen der Raumordnung in Einklang stehen.
Abgeschlossene Raumverträglichkeitsprüfungen seit 2020:
Bisher keine abgeschlossenen Raumverträglichkeitsprüfungen.
Abgeschlossene Raumordnungsverfahren in Unterfranken von 2011 bis 2019:
Raumordnungsverfahren für den geplanten Sand- und Kiesabbau der Fa. Glöckle GmbH & Co KG auf dem Gebiet der Gemeinde Grafenrheinfeld, Landkreis Schweinfurt
Vereinfachtes Raumordnungsverfahren für die geplante Errichtung eines Bau- und Gartenmarktes sowie der Verlagerung einer Diskothek in Marktheidenfeld, Landkreis Main-Spessart
Vereinfachtes Raumordnungsverfahren für die Verlagerung und gleichzeitige Vergrößerung des "Gartencenters Löwer" von Aschaffenburg nach Goldbach an den Standort An der Lache, Landkreis Aschaffenburg
Vereinfachtes Raumordnungsverfahren "Errichtung von 18 Windkraftanlagen mit einer Gesamthöhe von je 199 m durch Friedrich-Wilhelm Raiffeisen Windpark Streu & Saale eG, in den Gemarkungen Unsleben, Hollstadt, Mittelstreu und Hendungen", Landkreis Rhön-Grabfeld
Raumordnungsverfahren "Tourismuskonzeption Leidersbach mit Neubau eines 18-Loch-Golfplatzes mit 9-Loch-Kurzplatz und Familien- sowie Golf-, Sport- und Tagungshotel westlich von Leidersbach", Landkreis Miltenberg
Vereinfachtes Raumordnungsverfahren "Errichtung und Betrieb von zwei Windkraftanlagen auf den Grundstücken Fl.Nrn. 793 und 961 der Gemarkung Roden", Landkreis Main-Spessart
Raumordnungsverfahren "Erdgas Loopleitung Sannerz – Rimpar"
- Erläuterungskarte zur landesplanerischen Beurteilung vom 18.01.2011
- Landesplanerische Beurteilung vom 18.01.2011
Raumordnungsverfahren "IKEA Homepark", Stadt Würzburg
Raumordnungsverfahren für den Neubau der B 26n
westlich Autobahndreieck (AD) Würzburg-West – Karlstadt –
Autobahnkreuz (AK) Schweinfurt-Werneck- Landesplanerische Beurteilung vom 15.12.2011
- Übersichtskarte zur landesplanerischen Beurteilung vom 15.12.2011
- Pressestatement vom 16.12.2011
Planfeststellung nach §§ 43 ff EnWG i.V.m. Art. 72 ff BayVwVfG für den Ersatzneubau der 110-kV-Freileitung Aschaffenburg - Großheubach; vereinfachtes Raumordnungsverfahrens für die Planänderung zwischen den Masten 100 und 105
Stand: 17.12.2024
Redaktionell verantwortlich: Regierung von Unterfranken