Berufsorientierungsmaßnahmen an Förderschulen; Beantragung einer Förderung
Schüler an Förderschulen werden ab der 7. Jahrgangsstufe im Rahmen der erweiterten vertieften Berufsorientierung mit Berufsorientierungsmaßnahmen (BOM) intensiv auf den Übergang von der Schule in den Beruf vorbereitet werden. Diese Maßnahmen werden gefördert.
Zum Ende ihrer Schulzeit müssen Jugendliche eine bedeutsame Orientierungs- und Entscheidungsleistung erbringen. In unserem dynamischen Bildungs- und Beschäftigungssystem entstehen fast täglich neue Ausbildungsgänge, Studienangebote und Berufsfelder. Der Zuwachs an Entscheidungsmöglichkeiten einerseits stellt deswegen auch erhöhte Anforderungen an die Orientierungs- und Entscheidungskompetenz junger Menschen andererseits. Aus diesem Grund bedürfen Schülerinnen und Schüler heute einer intensiveren Unterstützung beim Übergang von der Schule in den Beruf als noch vor wenigen Jahren.
Berufsorientierungsmaßnahmen (BOM) haben sich an Sonderpädagogischen Förderzentren bzw. Förderzentren mit dem Förderschwerpunkt Lernen bewährt und sind fester Bestandteil in der beruflichen Orientierung der Schülerinnen und Schüler.
- Regierung von Unterfranken - Förderschulen
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Berufsorientierungsmaßnahmen an Förderschulen; Beantragung einer Förderung
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Die Förderschulen bestellen Berufsorientierungsmaßnahmen bei den zuständigen Regierungen.
KMS vom 22. Juni 2011
- § 48 Sozialgesetzbuch (SGB) Drittes Buch (III)