Vorbereitungsdienst an Förderschulen; Organisation und fachliche Betreuung durch die Regierung
Die schulpraktische Ausbildung für das Lehramt für Förderschulen wird von der Regierung beaufsichtigt. Mitteilungen und Anträge während des Vorbereitungsdienstes sind bei diesen einzureichen.
Die Lehrerbildung gliedert sich in drei Phasen. Nach einer theoretisch fundierten, wissenschaftlichen Ausbildung in den Fachwissenschaften (einschließlich Fachdidaktiken) und Erziehungswissenschaften an Universitäten erfolgt eine zweijährige, überwiegend schulpraktische Ausbildung im Vorbereitungsdienst an den Einsatzschulen.
Die Studienreferendarinnen und Studienreferendare werden durch das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus den Regierungsbezirken zugeteilt. Danach legt die zuständige Regierung den Dienstort fest und nimmt die Zuweisung auf Studienseminare vor. Jede Förderschule mit entsprechendem Förderschwerpunkt kann grundsätzlich Dienstort sein. Der Vorbereitungsdienst beginnt jeweils im September mit dem neuen Schuljahr.
Der Vorbereitungsdienst gliedert sich in zwei Abschnitte, die jeweils 12 Monate dauern.
Der erste Ausbildungsabschnitt umfasst:
- eigenverantwortlichen Unterricht (8 Wochenstunden),
- Praktikum im Unterricht eines Betreuungslehrers,
- eigenverantwortliche Hospitation (8 Wochenstunden) und
- Seminarveranstaltungen (10 Wochenstunden).
An zwei Wochentagen besuchen die Studienreferendarinnen und Studienreferendare die Seminarveranstaltungen. Sie finden an Schulen im Studienseminarbezirk statt. An den drei verbleibenden Wochentagen sind die Junglehrer an ihrer Einsatzschule tätig (Unterricht, Praktikum, Hospitation).
Der zweite Ausbildungsabschnitt umfasst:
- eigenverantwortlichen Unterricht (16 Wochenstunden) und
- 10 Stunden Seminarveranstaltungen.
Der Vorbereitungsdienst endet mit der Zweiten Staatsprüfung.
Während des Vorbereitungsdienstes haben die Studienreferendarinnen und Studienreferendare, Seminarleitungen und Schulleitungen verschiedene Mitteilungspflichten gegenüber der zuständigen Regierung (z. B. Übermittlung von Seminarbögen, Mitteilung von Beobachtungen).
In bestimmten Fällen ist die Genehmigung der zuständigen Regierung erforderlich (z. B. bei Sonderveranstaltungen oder Teilnahme als Begleitperson an einem Schullandheimaufenthalt oder an einer Lehr- und Studienfahrt). Die dienstliche Verwendung muss bei der zuständigen Regierung beantragt werden.
Die Formblätter für die Mitteilungen und Anträge sind unter "Formulare" abrufbar.
- Regierung von Unterfranken - Förderschulen
Ansprechpartner
Vorbereitungsdienst an Förderschulen; Organisation und fachliche Betreuung durch die Regierung
Telefon +49 (0)931 380-1260
Fax +49 (0)931 380-2260
E-Mail foerderschulen@reg-ufr.bayern.deÖffnungszeiten allgemein
MO 8:30 - 11:30 Uhr 13:30 - 16:00 Uhr DI 8:30 - 11:30 Uhr 13:30 - 16:00 Uhr MI 8:30 - 11:30 Uhr 13:30 - 16:00 Uhr DO 8:30 - 11:30 Uhr 13:30 - 16:00 Uhr FR 8:30 - 12:00 Uhr Öffnungszeiten auch nach Vereinbarung!
Hausanschrift
Peterplatz 9
97070 WürzburgPostanschrift
Postfach
97064 WürzburgTelefon +49 (0)931 380-00Fax +49 (0)931 380-2222
Mitteilungen und Anträge während des Vorbereitungsdienstes sind bei der zuständigen Regierung einzureichen.