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Die Einstellung von Verwaltungspersonal an Schulen und Schulämtern ist nur im Rahmen der vom Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus für die jeweilige Schulart/die Schulämter erlassenen Zuteilungsrichtlinien, bzw. im Rahmen der für das jeweilige Haushaltsjahr zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel möglich. Einstellende Behörde ist die Regierung. Die Auswahl der Verwaltungsangestellten erfolgt durch die jeweilige Schulleitung/Schulamtsleitung, die das vorgeschriebene Einstellungsverfahren durchführt
Von der Regierung zur Besetzung freigegebene Stellen werden von der Schulleitung in der Regel über die Agentur für Arbeit unter Berücksichtigung der Fürsorgerichtlinien zur Besetzung ausgeschrieben. Zudem erfolgt eine Veröffentlichung beim "Marktplatz freie Stellen" des StMF. Bewerbungen auf die ausgeschriebenen Stellen sind grundsätzlich an die Schulleitung zu richten. Nach Durchführung des Bewerbungsverfahrens legt die Schulleitung der Regierung einen Besetzungsvorschlag (Dreiervorschlag) mit den Bewerbungsunterlagen vor. Die Einstellung erfolgt erst nach Beteiligung und Zustimmung des Bezirkspersonalrats, Vorlage aller für die Einstellung erforderlichen Unterlagen und Formulare und Unterschrift des Arbeitsvertrages.
Ansprechpartner
Würr Jessica
Zimmer: H 339
Telefon: +49(0)931/380-1358
Fax: +49(0)931/380-2358
E-Mail: jessica.wuerr@reg-ufr.bayern.de
Die Dienststellen werden um Beachtung der aktuellen Leitlinien gebeten.
Bei Regierung einzureichen:
Bei dem Landesamt für Finanzen einzureichen:
Folgende Unterlagen für den Beschäftigten: