Industrieemissionen; Anlagenüberwachung
Anlagen, die aufgrund ihrer Beschaffenheit oder ihres Betriebs in besonderem Maße geeignet sind, schädliche Umwelteinwirkungen auf die Luft, den Boden oder die Gewässer hervorzurufen, werden durch die jeweils zuständigen Behörden regelmäßig überwacht.
Umsetzung der Industrieemissions-Richtlinie (2010/75/EU) im Regierungsbezirk Unterfranken
Im Rahmen der Zuständigkeit der Regierung von Unterfranken werden hier Anlagen für die Bereich Immissionsschutz, Abfallwirtschaft (Deponien) und Abwasser (eigenständige Abwasserbehandlungsanlagen) betrachtet.
Die Regierung von Unterfranken hat einen Überwachungsplan für alle in Unterfranken betroffenen Anlagen erstellt, der die Grundlage für die Überwachungsprogramme der einzelnen Überwachungsbehörden bildet. Neben der Regierung selbst, haben die Landratsämter und kreisfreien Städte sowie das Bayerische Landesamt für Umwelt ihre jeweiligen Überwachungsprogramme daraus entwickelt.
Bereich Immissionsschutz, BImSchG-Anlagen
Aus der Reihe der nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) genehmigungsbedürftigen Anlagen fallen einige Anlagen wegen ihrer besonderen Umweltrelevanz unter den Anwendungsbereich der Richtlinie 2010/75/EU (IE-RL). Diese Anlagen sind im Anhang der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) mit einem E gekennzeichnet. Die Einstufung als E-Anlage hat vor allem Auswirkungen auf die verbindliche Umsetzung von BVT-Schlussfolgerungen und auf die Überwachung der Anlagen.
Bereich Abfallwirtschaft, Deponien
Der Überwachungsplan gemäß § 47 Abs. 7 KrWG soll eine planmäßige und nachvollziehbare Überwachung der Deponien der Klassen I, II und III nach Deponieverordnung (DepV) in der Ablagerungs- und Stilllegungsphase sicherstellen. Im Überwachungsplan werden die im Regierungsbezirk Unterfranken liegenden Deponien nach Nr. 5.4. Anhang 1 der IE-RL aufgeführt. Sie werden vom Landesamt für Umwelt überwacht und im dortigen Überwachungsprogramm berücksichtigt.
Bereich eigenständige Abwasserbehandlungsanlagen
Der Überwachungsplan gemäß § 8 Abs. 5 und § 9 der Industriekläranlagen-Zulassungs- und Überwachungs-Verordnung (IZÜV) soll eine planmäßige und nachvollziehbare Überwachung von eigenständigen Abwasserbehandlungsanlagen, in die Abwasser aus E-Anlagen eingeleitet wird, sicherstellen. Im Überwachungsplan werden die im Regierungsbezirk Unterfranken liegenden eigenständigen Abwasserbehandlungsanlagen mit einer Genehmigung nach § 60 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 WHG und eigenständige Abwasserbehandlungsanlagen für Lebens- und Futtermittelbetriebe ohne Genehmigung nach § 60 Abs. 1 Nr. 2 WHG mit einer Direkteinleitung aufgeführt. Der Überwachungsplan stellt die Grundlage der Überwachungsprogramme der einzelnen Kreisverwaltungsbehörde dar.