Biber-Beauftragter

Schutz der Biber

Auf der Grundlage der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie der EU und des bundesdeutschen Artenschutzrechts unterliegt der Biber strengen Schutzvorschriften. Daher ist es grundsätzlich verboten, ihm nachzustellen, ihn zu fangen, zu verletzen, zu töten oder seine Wohn- und Zufluchtsstätten zu beschädigen oder zu zerstören.