Alarmplan Main – Gewässerökologie
Der Main – die Lebensader Unterfrankens – muss bei Hitze und Trockenheit besonders beobachtet werden.
Alarmpläne für Flüsse regeln üblicherweise die Alarmierung und den Einsatz bei Schadensereignissen oder Unfällen mit giftigen, wassergefährdeten Stoffen. Der „Alarmplan Main Gewässerökologie“ (AMÖ) fokussiert jedoch kritische ökologische Verhältnisse bei großer Hitze und geringen Abflüssen. Durch die Reduzierung der Abwasserbelastung in den letzten Jahrzehnten ist diese mittlerweile oft nicht mehr die Hauptursache für ökologische Probleme. Zunehmende Hitze- und Trockenphasen, die vor allem auch durch den Klimawandel bedingt sind, können die Gewässerökologie dagegen sehr belasten. In solchen Zeiten ist gerade der Main besonders anfällig, weil er staugeregelt ist. Stauhaltungen reduzieren die Fließgeschwindigkeit deutlich, wodurch sich das Wasser stärker aufheizen kann – mit möglichen Schäden für die Pflanzen- und Tierwelt.
Es ist deshalb geboten, in derart kritischen Zeiten weitere Belastungen des Mains, z.B. durch die Einleitung von erwärmtem Kühlwasser, Brauchwasserentnahmen oder Bauarbeiten im Gewässer auf das Nötigste zu beschränken.
Für das Monitoring, die Steuerung von Maßnahmen und den einheitlichen Vollzug der Behörden wurde der Alarmplan Main Gewässerökologie bereits 2012 erstellt und seither weiterentwickelt. Der als Broschüre von der Regierung von Unterfranken herausgegebene „Alarmplan Main Gewässerökologie“, Stand Mai 2021, ersetzt den „Alarmplan für den bayerischen staugeregelten Main - Gewässerökologie“, Stand November 2012. Mit der Bekanntmachung „Alarmpläne Gewässerökologie Bayern“ vom 20.05.2020 (siehe Bayerisches Ministerialblatt 2020, Nr. 283) wird das Verwaltungshandeln der zuständigen Stellen nun sowohl für den Main als auch – entsprechend dem Alarmplan bayerische Donau Gewässerökologie (ADÖ) – für die Donau allgemeingültig geregelt.
Der AMÖ berücksichtigt die Qualitätsziele der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) und der neuen Oberflächengewässerverordnung (OGewV). Mit verschiedenen Meldestufen steuert der AMÖ das Zusammenspiel der zuständigen Verwaltungsstellen und appelliert an ein angepasstes Verhalten der Anlieger – z.B. der Kommunen mit ihren Kläranlagen oder der Industrie mit ihren Entnahmen und Einleitungen. Im AMÖ sind die Vorgehensweise und die Inhalte der öffentlichen Bekanntmachung bei wetterbedingt kritischen ökologischen Verhältnisse im Main verankert. Zudem sorgt er für eine hohe Qualität aller Beobachtungen und Messungen und ist Grundlage für rechtzeitige, fundierte Entscheidungen zur Steuerung der Nutzungen.
Der AMÖ beschreibt Meldestufen, die
- kritische Verhältnisse in Kürze erwarten lassen (Warnstufe Vorwarnung) und Zusatzmessungen der Wasserwirtschaftsämter erforderlich machen
- gewässerbiologisch kritische Verhältnisse darstellen (Warnstufe Warnung)
- deutliche Beeinträchtigungen der Gewässerbiologie bis hin zu Fischsterben erwarten lassen (Warnstufe Alarm)
Der staugeregelte bayerische Main ist in zwei Meldebereiche eingeteilt:
- Meldebereich 1: von der Landesgrenze nach Hessen bei Kahl am Main bis Würzburg
- Meldebereich 2: von Würzburg bis zum Main-Donau-Kanal bei Bamberg
Maßgebend für die verschiedenen Warnstufen sind die Messwerte der automatischen Messstationen in Kahl, Erlabrunn und Trunstadt sowie Handmessungen und gewässerbiologische Beurteilungen der Wasserwirtschaftsämter Aschaffenburg und Bad Kissingen. Bedeutende Messparameter sind die Wassertemperatur, der Sauerstoffgehalt, sowie der Abfluss. Weiterhin erfolgt eine Bewertung anhand der wirbellosen Kleinlebewesen (Makrozoobenthos), des Planktons und diverser Hilfsparameter, z.B. pH-Wert oder Chlorophyllgehalt. Es werden auch Messstationen der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung und der Uniper zur Verdichtung der Messwerte herangezogen.
Die Regierung von Unterfranken ist zentrale Meldestelle im Vollzug des AMÖ. Sie informiert alle betroffenen Verwaltungsstellen (Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz, Bayerisches Landesamt für Umwelt, Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt mit ihren nachgeordneten Behörden, alle Landratsämter und kreisfreie Städte Unterfrankens, die Regierungen und Bezirke von Unterfranken, Oberfranken und Mittelfranken, die Wasserwirtschaftsämter Aschaffenburg, Bad Kissingen, Ansbach, Nürnberg und Kronach, das Polizeipräsidium Unterfranken, die Regierungspräsidien in Hessen und Baden-Württemberg) sowie die Medien. Die Landratsämter informieren ihrerseits nach einem festgelegten Meldeplan alle Kommunen (Kläranlagen) und alle direkteinleitenden Industriebetriebe am Main. Sofern notwendig, wird die Inbetriebsetzung der Sauerstoffbelüftung an den Kraftwerksturbinen in Kleinostheim veranlasst. Schlammräumungen und Baggerarbeiten im Main sollen unterbleiben. Kläranlagen sollen nicht zu Sanierungszwecken abgeschaltet werden. Es erfolgt eine fachliche Beratung der Direkteinleiter durch die Landratsämter und Wasserwirtschaftsämter, um Betriebsstörungen vorzubeugen und die Belastung durch Abwassereinleitungen soweit wie möglich zu vermindern. Sofern sich ökologische Schäden durch einzelne Nutzer abzeichnen besteht neben dem AMÖ für die Kreisverwaltungsbehörden grundsätzlich die Möglichkeit, gewässeraufsichtliche Maßnahmen zu ergreifen und beispielsweise Anordnungen zu treffen oder bestehende Erlaubnisse (teilweise) zu widerrufen.
Dazu können Sie sich zusätzlich über den Podcast Nr.19 „Alarmpläne Gewässerökologie Prävention zum Schutz der Gewässer“ unter
des Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz informieren.
- Regierung von Unterfranken - Wasserwirtschaft
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