EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL)
Die Flüsse und Bäche, die Seen und das Grundwasser sollen europaweit den guten Zustand erreichen bzw. beibehalten. Die Richtlinie gibt dazu die notwendigen Schritte vor.
Seit dem Jahr 2000 sind für alle Mitgliedsstaaten der Europäischen Union die Vorgaben der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) verbindlich eingeführt. Sie hat zum Ziel, dass alle Gewässer bis spätestens 2027 den guten Zustand erreichen sollen. Dieses Ziel gilt sowohl für die Flüsse, Bäche und Seen (sogenannte Oberflächengewässer) in ökologischer und chemischer Hinsicht, wie auch für das Grundwasser in mengenmäßiger und chemischer Hinsicht. Dabei erfolgt die Betrachtung nicht mehr in Verwaltungsgrenzen, sondern nach den naturgegebenen hydrologischen und hydrogeologischen Einheiten, sogenannten Wasserkörpern. Ein Oberflächenwasserkörper kann je nach fachlicher Abgrenzung einen Teil eines größeren Gewässers, einen gesamten Flusslauf oder – wie in den meisten Fällen – mehrere ähnliche Einzelgewässer umfassen. Die Mindestgröße des Einzugsgebietes für ein Fließgewässer beträgt 10 km², die Mindestgröße für ein Stillgewässer beträgt 50 ha. In Bayern gibt es insgesamt 913 Flusswasserkörper und 48 Seewasserkörper. Ein Grundwasserkörper erstreckt sich entsprechend den hydrogeologischen Gegebenheiten über ein größeres Gebiet, das mehrere Gemeinden umfasst. Im Mittel beträgt die Fläche der Grundwasserkörper 240 km². In Bayern gibt es 257 Grundwasserkörper.
Nach WRRL werden die Bewertung und die Maßnahmen für alle Wasserkörper eines großen Flussgebietes in einem Bewirtschaftungsplan mit Maßnahmenprogramm zusammengefasst. Bayern hat dabei Anteile an den Flussgebieten Donau, Rhein, Elbe und Weser. Das Einzugsgebiet des Mains ist Teil des Flussgebietes Rhein.
Für einen guten Zustand von Oberflächenwasserkörpern sind intakte, strukturreiche Lebensräume in und an den Gewässern, geringe Stoffeinträge aus menschlichen Tätigkeiten und eine achtsame Nutzung der Gewässer bei Entnahmen, Einleitungen und Aufstau wesentliche Voraussetzungen.
Die Einstufung des Zustandes von Oberflächenwasserkörpern erfolgt mit folgenden Bewertungskomponenten:
- Saprobie (organische Belastung)
- Degradation (strukturelle Probleme)
- Fische (strukturelle Probleme, Durchgängigkeit) – falls relevant
- Makrophyten/ Phytobenthos (Wasserpflanzen/ Belastung mit Pflanzennährstoffen)
- Phytoplankton (freischwebende Algen/ Belastung mit Pflanzennährstoffen) – falls relevant
- Schadstoffe (Belastung mit spezifischen chemischen Schadstoffen)
Die jeweils schlechteste Bewertungskomponente muss zur Bestimmung der ökologischen Zustandsklasse herangezogen werden. Die Daten hierzu erheben die Wasserwirtschaftsämter regelmäßig an repräsentativen Messstellen.
Die Bewertung nach WRRL erfolgt in fünf ökologischen Zustandsklassen: sehr gut (1) – gut (2) – mäßig (3) – unbefriedigend (4) - schlecht (5) und gilt jeweils für den gesamten Wasserkörper.
In Unterfranken sind die Oberflächengewässer in 82 Flusswasserkörper eingeteilt. Es gibt keinen Seewasserkörper. Davon sind 4 Flusswasserkörper in gutem Zustand (Stand 2. Bewirtschaftungsplan 2016-21). Für alle anderen Flusswasserkörper zeigen die Untersuchungsergebnisse keinen „guten ökologischen Zustand“ an (d.h. Zustandsklasse „mäßig (3)“ oder schlechter), Es müssen dort entsprechende Maßnahmen zur Verbesserung des Zustandes geplant und durchgeführt werden. Diese sind im Maßnahmenprogramm des Bewirtschaftungsplans dargestellt.
Die Einstufung des Zustandes der Grundwasserkörper erfolgt mit den Komponenten Menge (quantitativer Zustand) und chemische Inhaltstoffe (qualitativer Zustand). In Unterfranken ist das Grundwasser als „unterirdische Gewässer“ in 45 Grundwasserkörper eingeteilt. Davon sind 28 Grundwasserkörper in gutem Zustand. Bisher verfehlt kein Grundwasserkörper den guten Zustand aufgrund von Mengenproblemen, sondern aufgrund qualitativer Probleme wegen der Überschreitung des Nitrat-Grenzwertes von 50 mg/l. Belastungen durch Pflanzenschutzmittel sind kaum vorhanden. Auch für die Verbesserung des Zustandes der Grundwasserkörper müssen für den Bewirtschaftungsplan entsprechende Maßnahmen geplant werden.
Die Maßnahmen zur Verbesserung des Zustands der Wasserkörper sind von allen zuständigen Stellen vorzusehen. Neben wasserbaulichen Verbesserungen an den Flüssen und Bächen sind dies z.B. auch die fallweise Verbesserung der Reinigungsleistung von Kläranlagen oder Maßnahmen der Landwirtschaft zur Erosionsminderung und zur Reduzierung von Stoffeinträgen. Zuständige Stellen sind z.B. die staatliche Wasserwirtschaftsverwaltung für die Gewässer erster und zweiter Ordnung, die Kommunen als Verantwortliche für die Abwasserreinigung und die kleinen Gewässer dritter Ordnung oder die Landwirtschaftsverwaltung für die Förderung freiwilliger Maßnahmen von landwirtschaftlichen Betrieben oder die Umsetzung der Düngeverordnung.
Viele Anforderungen der WRRL sind in Bayern bereits lange bewährte Praxis. Neu sind sowohl die umfassenderen Bewertungskomponenten sowie der vorgegebene Zeitrahmen. Die Bewirtschaftungspläne mit Maßnahmenprogrammen müssen alle sechs Jahre aktualisiert und veröffentlicht werden. Dazu erfolgte die Bekanntmachung über die Veröffentlichung im Regierungsamtsblatt Ausgabe 27 vom 21.12.2020 [Dateiformat: pdf]. Für die Anhörung wurde eine „Begleitschrift zur Anhörung der Öffentlichkeit zu den Entwürfen der Bewirtschaftungspläne sowie Maßnahmenprogramme und den zugehörigen Umweltberichten [Dateiformat: pdf]“ erstellt, die wertvolle Hinweise liefert, wie sich jeder einzelne in diesen Prozess einbringen kann und in welcher Form die Eingaben eingereicht werden können. Zur Erstellung des aktuellen Bewirtschaftungsplans und des Maßnahmenprogramms mussten vorab wie vor jedem neuen Bewirtschaftungszeitraum die neuen Messdaten bewertet, das Risiko der Zielverfehlung ermittelt und die erforderlichen Maßnahmen geplant werden. Genau jetzt, ein Jahr vor der Veröffentlichung werden die Entwürfe für den dritten Bewirtschaftungsplan und für das Maßnahmenprogramm in den kommenden sechs Monaten öffentlich an der Regierung von Unterfranken ausgelegt und können über www.wrrl.bayern.de abgerufen werden. In dieser Zeit können alle interessierten Stellen sowie Bürgerinnen und Bürger Anmerkungen und Änderungsvorschläge vorbringen.
Die Regierung von Unterfranken steuert die Arbeitsschritte nach WRRL in Unterfranken, dem sogenannten Planungsraum Unterer Main. Außerdem hat sie für das Einzugsgebiet des Mains die Federführung in einer länderübergreifenden Koordinierungsgruppe. Darin sind die Bundesländer Bayern, Baden-Württemberg, Hessen und Thüringen vertreten.
- Regierung von Unterfranken - Wasserwirtschaft
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WRRL mit Bewirtschaftungsplänen und Maßnahmenprogrammen
Die Wasserpolitik der Europäischen Union - Informationen des Umweltministeriums Bayern
Bund/Länder- Informations- und Kommunikationsplattform WasserBLIcK
Wasserwirtschaftsamt Aschaffenburg
Wasserwirtschaftsamt Bad Kissingen
Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie in Baden-Württemberg
Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie in Hessen
Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie in Thüringen