Grundwasser; Nitratbelastung und rote Gebiete
Wegen zu hoher Nitratgehalte im Grundwasser ist auf etwa der Hälfte der Fläche Unterfrankens der Zustand der Grundwasserkörper als „schlecht“ eingestuft. Bei der Bewertung des Grundwassers und der Ausweisung von sogenannten „roten Gebieten“ nach Düngeverordnung, in denen verschärfte Maßnahmen bei der landwirtschaftlichen Flächenbewirtschaftung gefordert sind, kursieren viele Falschmeldungen. Hier finden Sie die Fakten zur Sachlage.
Bereits seit 12.12.1991 beinhaltet die von der EU-Kommission erlassene „Richtlinie des Rates zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigungen durch Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen“ (Nitratrichtlinie) Anforderungen an die EU-Staaten, um die Nitratbelastung aus der Landwirtschaft zu reduzieren. Artikel 1 stellt dabei fest: „Diese Richtlinie hat zum Ziel, die durch Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen verursachte oder ausgelöste Gewässerverunreinigung zu verringern und weitere Gewässerverunreinigungen dieser Art vorzubeugen.“ Nach Artikel 5 Absatz 1 legen die Mitgliedstaaten dazu Aktionsprogramme für die als gefährdet ausgewiesenen Gebiete fest. Nach Absatz 5 treffen die Mitgliedsstaaten zusätzliche Maßnahmen oder verstärkte Aktionen, die sie für erforderlich halten, wenn deutlich wird, dass die Maßnahmen zur Verwirklichung der gesetzten Ziele nicht ausreichen. Nach Absatz 6 überwachen die Mitgliedsstaaten den Nitratgehalt von Oberflächengewässern und dem Grundwasser an ausgewählten Messstellen, „an denen der Grad der Nitratverunreinigung durch landwirtschaftliche Quellen festgestellt werden kann“.
Am 27.10.2016 hat die Europäische Kommission Klage bei Europäischen Gerichtshof gegen Deutschland eingereicht, weil entgegen den Anforderungen der Nitratrichtlinie keine zusätzlichen Maßnahmen oder verstärkte Aktionen getroffen wurden, sobald deutlich wurde, dass die Maßnahmen des Aktionsprogramms (hier Düngeverordnung und Ausführungsverordnung zur Düngeverordnung) nicht ausreichten und weil das Aktionsprogramm überarbeitet wurde.
Mit seinem Urteil vom 21.06.2018 kommt der Europäische Gerichtshof im Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland zu der Entscheidung, dass entsprechend der Klage der EU-Kommission die Bundesrepublik Deutschland gegen ihre Verpflichtungen der Nitratrichtlinie verstoßen hat, „indem sie nicht zusätzliche Maßnahmen oder verstärkte Aktionen getroffen hat, sobald deutlich wurde, dass die Maßnahmen des deutschen Aktionsprogramms nicht ausreichten, und dieses Aktionsprogramm nicht überarbeitet hat. Die zitierten Dokumente finden sie unter „weiterführende Links“.
Die EU-Kommission sowie der Europäische Gerichtshof thematisieren weder die absolute Höhe der Nitratkonzentrationen noch das Grundwassermessnetz. Vielmehr wird kritisiert, dass zu wenig Erfolge beim Rückgang der Nitratbelastungen feststellbar sind und dass das bislang getroffenen Aktionsprogramm nicht ausreichend ist, um die notwendige Reduzierung der Nitrateinträge sicherzustellen.
Seit Veröffentlichung des Urteils und drohender Strafzahlungen, wenn nicht kurzfristig schärfere Maßnahmen zur Verminderung von Nitrateinträgen aus landwirtschaftlichen Flächen verbindlich festgelegt werden, bestehen heftige Diskussionen über Ursachen und die geforderten schärferen Maßnahmen in der Düngeverordnung. Sie stellen für Landwirte, die Flächen in den roten Gebieten bewirtschaften, in denen besondere Anforderungen gestellt werden, erhebliche Einschränkungen dar. Deshalb werden häufig die wasserwirtschaftlichen Grundlagen, die für die Beurteilung der Grundwasserkörper herangezogen werden, mit teilweise unrichtigen Argumenten angezweifelt.
Die Sachlage bei den wasserwirtschaftlichen Aspekten stellt sich wie folgt dar:
- Eine Gesundheitsgefährdung geht nicht direkt von Nitrat, sondern von Nitrit bzw. von Nitrosaminen aus, die im menschlichen Körper aus Nitrat entstehen können. Um Risiken auszuschließen, gilt in Europa und Deutschland ein Trinkwassergrenzwert von 50 mg/Liter. Grundwasser hat von Natur aus einen Nitratgehalt von maximal 10 mg/l, höhere Werte werden durch menschliche Einträge verursacht.
- Die Nitratrichtlinie fordert explizit ein Messnetz, um Nitratverunreinigungen durch landwirtschaftliche Quellen feststellen zu können. Das Nitratmessnetz als Teil des Messnetzes nach EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) muss danach ausgelegt sein, das oberflächennahe Grundwasser zu messen. Die Messnetze der bayerischen Wasserwirtschaftsverwaltung erfüllen diese Forderungen. Behauptungen über evtl. Fehlmessungen wurde nachgegangen. Es hat sich jedoch praktisch kein Änderungsbedarf ergeben. Die Messnetze sind seit Jahren in Betrieb, bundesweit abgestimmt und entsprechen den EU-Vorgaben.
- Das staatliche WRRL-Messnetz in Bayern umfasst rd. 600 Messstellen. Es gibt eine repräsentative Übersicht über den Zustand der Grundwasserkörper. Das heißt, die Messstellen bilden neben der Grundwasserhydraulik und Hydrogeochemie repräsentativ die Verteilung von Landwirtschaft, Wald und Siedlungen in Bayern ab. 134 Messstellen des sogenannten EU-Nitrat-Messnetzes sind repräsentativ für die landwirtschaftliche Nutzung entsprechend Nitratrichtlinie.
- Das frühere Nitratmessnetz (Belastungsmessnetz) enthielt wenige, hoch belastete Grundwassermessstellen, um Erfolge des Aktionsprogramms eher erkennen zu können. Dennoch haben sich Erfolge nur unzureichend eingestellt. Bereits 2014 wurde das Nitratmessnetz auf deutschlandweit rd. 700 Messstellen (in Bayern 134, früher 34) ausgeweitet. In Bayern überschreiten 9% der 134 Messstellen den Nitratgrenzwert (davor waren es rd. 25 % der 34 Messstellen)
- Die angestrebte Verdichtung des staatlichen WRRL-Messnetzes mit etwa Verdoppelung der Messstellen auf bayernweit 1.500 führt künftige zu einer solideren Datengrundlage und damit zu detaillierteren Erkenntnissen. Es ist aber nicht davon auszugehen, dass sich die Bewertung des Grundwasserzustandes grundlegend ändern wird.
- Das staatliche WRRL-Messnetz ist nicht darauf ausgelegt, Rückschlüsse auf Nitrateinträge aus einzelnen Flächen oder Gemarkungen zu ziehen. Nachdem Grundwasser ein „bewegtes System“ ist, das sowohl von vertikal einsickerndem Niederschlagswasser als auch von horizontalen Zu- und Abströmungen sowie durch Klüfte abgelenkte Sickerwege beeinflusst ist, können belastete Gebiete nicht ausschließlich mit Grundwassermessdaten abgegrenzt werden. Vielmehr müssen die Flächenbewirtschaftung und die Auswaschungsempfindlichkeit des Bodens mit einbezogen werden, um rote Gebiete mit erhöhtem Handlungsbedarf bei den Nitrateinträgen abzugrenzen. Diese Daten standen bislang nicht bzw. nur sehr unzureichend zur Verfügung. Die bayerische Wasserwirtschafts- und Landwirtschaftsverwaltung arbeiten derzeit daran, eine Systematik für die Abgrenzung der roten Gebiete und innerhalb dieser Gebiete eine weitere Untergliederung zu entwickeln, in die derartige Daten – sofern sie verfügbar sind – mit einfließen.
- Nach der Erhebung zum Zustand der öffentlichen Kanalisation in Bayern der TU München hatten im Jahr 2012 etwa 14,5 % der gesamten Misch- und Schmutzwasserkanalisation einen sofortigen, kurz- oder mittelfristigen Sanierungsbedarf. Nicht jeder Schaden führt aber zu einem Abwasseraustritt. Außerdem liegen Kanäle oft im Grundwasser, so dass dann Grundwasser in den Kanal eintritt, was zu einem erhöhten Fremdwasseranteil im Abwasser führt. In einem worst-case.Szenario wird angenommen, dass 5% der Abwassermenge aus undichten Kanälen austritt, was einer Jahresabwassermenge von 93 Mio. Kubikmeter entspricht. Im Zulauf der Kläranlagen liegt die Stickstoffkonzentration bei 44 mg/l. Daraus errechnet sich eine maximale Stickstofffracht von 4.090 t Stickstoff pro Jahr, die aus Kanälen austreten kann. Der mittlere jährliche Stickstoffüberschuss im Zeitraum 2015 bis 2017 auf landwirtschaftlichen Flächen betrug in Bayern 84,1 kg/ha. Bezogen auf die landwirtschaftliche Fläche in Bayern (32.795 km²) entspricht dies einer überschüssigen Stickstofffracht von 275.806 Tonnen. Die Gegenüberstellung zeigt, dass nur etwa 1 – 2 % der Nitrateinträge in das Grundwasser aus undichten Abwasserkanälen stammt und der überwiegende Anteil aus landwirtschaftlichen Einträgen. Dennoch sind die Kommunen als Betreiber der Abwasseranlagen gehalten, schadhafte Kanäle entsprechend ihrer Priorität zu sanieren. Der Freistaat Bayern unterstützt die Kommunen dabei im Rahmen einer Härtefallförderung.
- Die Landwirtschaft ist zwar nicht allein für die Nitrateinträge verantwortlich. Sie verursacht jedoch drei Viertel der Einträge in Gewässer. Der Rest teilen sich die Bereiche Verkehr, Industrie und Energiewirtschaft sowie Abwasserbehandlung/ Oberflächenwasserablauf.
- Beim Eintrag von Nitrat durch Rüstungsaltlasten in das Grundwasser aufgrund der für Rüstungsaltlasten typischen Stoffe (vorrangig Hexogen, Nitrotoluole und pulvertypische Verbindungen) sind Fracht und Konzentrationen um mehrere Größenordnungen niedriger als bei anderen Nitrat-Ursachen. Sie sind deshalb als Verursacher von Grenzwertüberschreitungen kaum relevant.
- Die Stickoxid-Emissionen des Verkehrs werden über die Luft regelmäßig großräumig verteilt und gelangen als Regen oder Staubniederschlag wieder auf die Flächen. Der Beitrag des Verkehrs an der Stickstoffemission – der nur rund ein Fünftel des Beitrags der Landwirtschaft beträgt – wirkt sich nur als Hintergrundbelastung aus und verursacht keine maßgebliche Belastung in den Grundwassermessstellen.
- Kommunale Kläranlagen belasten nicht das Grundwasser, sondern leiten ihr gereinigtes Abwasser grundsätzlich in Flüsse und Bäche ein. Stickstoffverbindungen werden im Durchschnitt zu rund 80% abgebaut. An keiner Messstelle in oberirdischen Gewässern wird der Nitratwert von 50 mg/l überschritten. Fließgewässer haben meistens Nitratkonzentrationen unter 25 mg/l, häufig sogar unter 10 mg/l.
- Alle Bereiche sind gefordert, die Stickstoffemissionen auf ein umwelt- und gesundheitsverträgliches Maß zu reduzieren. Die Bereiche Industrie, Energiewirtschaft, Verkehr und Abwasserbehandlung haben mit Milliardeninvestitionen in den letzten 20 Jahren eine deutliche Minderung der Stickstoffausträge erreicht. Darüber hinaus wurden kritische chemische Stoffe verboten und Gewässer zur Verbesserung der Selbstreinigung ökologisch ausgebaut.
Mit ca. 0,4 Großvieheinheiten pro Hektar Fläche fällt in Unterfranken nur wenig Gülle an. Die Ausbringung von Gülle und Gärsubstrat aus Biogasanlagen ist damit nicht die Hauptursache für die hohe Nitratbelastung des Grundwassers. Neben der Bewirtschaftung der meist ackerbaulich genutzten Flächen stellt vor allem die weit verbreitete extreme Trockenheit einen Faktor für die Nitratbelastung dar. Geringe Niederschläge und damit eine geringe Grundwasserneubildung verdünnen die in das Grundwasser eingetragenen Stoffe nur wenig. Dadurch steigt die Konzentration im Sickerwasser und im Grundwasser an. Darüber hinaus bewegt sich das Grundwasser im klüftige Untergrund aus Festgestein (Buntsandstein, Muschelkalk, Keuperformationen) relativ schnell, so dass sich Stoffe in kurzer Zeit über weite Strecken ausbreiten können. Trotz diese schwierigen naturgegebenen Randbedingungen gilt die EU-weite Anforderung, die Nitratkonzentration im Grundwasser auf 50 mg/l zu begrenzen.
- Regierung von Unterfranken - Wasserwirtschaft
Ansprechpartner
Wasserwirtschaft
Telefon: +49 (0)931 380-1365
Fax: +49 (0)931 380-2365
E-Mail: umwelt@reg-ufr.bayern.deHausanschrift
Peterplatz 9
97070 WürzburgPostanschrift
97064 WürzburgTelefon +49 (0)931 380-00Fax +49 (0)931 380-2222Öffnungszeiten allgemein
MO 08:30 11:30 13:30 16:00 DI 08:30 11:30 13:30 16:00 MI 08:30 11:30 13:30 16:00 DO 08:30 11:30 13:30 16:00 FR 08:30 12:00 Öffnungszeiten auch nach Vereinbarung!