Tierhaltung und „Tierversuche“ an Schulen
Tierhaltung und „Tierversuche“ an Schulen, Kindergärten und ähnlichen Einrichtungen
Ob der Umgang mit Tieren oder Eingriffe an oder Beobachtungen mit oder an Tieren unter die Begriffsdefinition „Tierversuch“ fällt, hängt ganz von den geplanten Maßnahmen ab. Bei der Nutzung von Tieren in Schulen und Kindergärten wird wohl immer auf die Vermittlung von Ausbildungsinhalten abgezielt, wir beschränken uns deshalb auf diesen Teilaspekt von „Tierversuchen“. Allein wegen der organisatorischen Schwierigkeiten (Tierschutzbeauftragter, Versuchsleiter, Tierschutzausschuss usw.) ist die Durchführung von echten Tierversuchen (= z.B. Suche nach bisher unbekannter Erkenntnis) an Schulen oder Kindergärten praktisch nicht realisierbar und naturwissenschaftlichen Einrichtungen vorbehalten.
Der europäische Gesetzgeber hat alle Verfahren, bei denen Tiere zur Vermittlung von Wissensinhalten verwendet werden, als Tierversuch definiert, nimmt aber gleichzeitig die Eingriffe, welche nicht zu Schmerzen, Leiden oder Schäden bei diesen Tieren führen werden, wieder von der Begriffsdefinition aus. (Achtung: Angst oder Stress führen zu Belastungen!)
Ein Tierversuch wird das Schulprojekt also dann, wenn es für die Tiere belastend wirkt.
Die reine, art- oder liniengemäße Haltung von Haus-, Heim- oder Nutztieren (Erfüllung aller Haltungsansprüche) an einer Schule erfüllt nicht den Sachverhalt eines Tierversuches.
(Wegen der eingeschränkten Zugänglichkeit der Öffentlichkeit wird in der Regel auch keine Haltungsgenehmigung nach § 11 Tierschutzgesetz notwendig werden).
Bei Beachtung folgender Eckpunkte wird Ihr Projekt kein anzeige- oder genehmigungspflichtiger Tierversuch sein:
- Die Tiere sind gezüchtet worden, keine aus der Natur entnommenen Wildtiere
- Die Haltung ist artgemäß, das „Gehege“, der „Stall“ das Aquarium strukturiert und mit Versteck- und Beschäftigungsmaterial ausgestattet, sowie in geeigneten Räumen (Klima, Licht etc.) untergebracht.
- Fütterung, Pflege und Unterbringung sind Tierart-angemessen und werden auch außerhalb der Schulzeiten (Wochenende, Ferien!) durch sachkundiges Personal sichergestellt
- Die Tiere werden an das Projekt „adaptiert“, d.h. können sich rechtzeitig vorher an den Menschen/an die Situation gewöhnen, um spätere Angst oder Stress zu verhindern. Die Auszubildenden werden ebenfalls vorher auf den sachgerechten Umgang mit den Tieren vorbereitet.
- Die Tötung der Tiere erfolgt durch eine nachweislich sachkundige Person nach einer tierschutzgerechten Tötungsmethode (speziesangepasst!). Eingriffe am toten Tier erfolgen erst nach sicherem Eintritt des Todes.
Hierunter fallen:
- Artgemäße Haltung von Tieren zu Beobachtungszwecken (ohne Verhaltensexpertimente) („Schulaquarium“)
- Verwendung wirbelloser Tiere wie Regenwürmern, Maden, Schnecken, Insekten (z.B. Bienenstock)
- Verwendung toter Tiere zur Sektion, wenn diese fachgerecht getötet wurden (z.B. auch Organe von Schlachttieren etc.)
- Beobachtungen der Reproduktion einschließlich des Schlupfes von Hühnerküken
- Besondere Beobachtungen an Tieren, wenn diese ohne Belastungen möglich sind, z.B. die Abhängigkeit der Schwimmblasenfunktion vom Umgebungsluftdruck, Lernverhalten im Labyrinth (nur positive Belohnung!) usw.
Bei besonderen Fragen hilft auch Ihr örtliches Veterinäramt oder die lokale Naturschutzbehörde weiter.
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