Tierversuche; Erwerb der Fach- und Sachkunde
- Die Verantwortung für die Mitarbeiter liegt beim Versuchsleiter
- Der Versuchsleiter beherrscht die verschiedenen Eingriffe und Manipulationen in seinem Projekt selbst
- Die Sachkunde wird über die abgeschlossene Berufsausbildung, die einschlägigen Erfahrungen (Berufsausübung) in den relevanten Bereichen und die Teilnahme an einem versuchstierkundlichen Kurs (=Felasakurs) nachgewiesen.
- Bei sehr verschiedenen Berufen werden während der Ausbildungszeit Themen zur „Versuchstierkunde“ bearbeitet. Genaueres ist für den Einzelfall der entspr. Ausbildungsordnung zu entnehmen.
- Mitarbeiter aus Drittländern usw. haben die Möglichkeit, die Gleichwertigkeit ihrer Berufsausbildung geeignet nachzuweisen. (Gleichwertigkeitsanerkennung)
Allgemein gilt:
Die Kenntnis des gültigen, nationalen und europäischen Rechts sowie der üblichen Eingriffe und Maßnahmen (Zuchtplanung usw.) erfolgt durch Teilnahme an einem nach FELASA anerkannten versuchstierkundlichen Kurs (FELASA B oder höherwertig).
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