Tierversuche; Aufzeichnungsmuster
Für die Versuchsgenehmigung ist nach § 8 (1) Nr. 8 TSchG nachzuweisen, dass die notwenigen Aufzeichnungen erfolgen. Hierfür können Sie die Generierungshilfe unter Download verwenden.
- Regierung von Unterfranken - VeterinärwesenHausanschrift
Stephanstraße 2
97070 WürzburgPostanschrift
Stephanstraße 2
97070 WürzburgTelefon 0931/380-1758Fax 0931/380-2758