Verwaltungsreform
Für die Regierung von Unterfranken ist Verwaltungsreform eine Daueraufgabe!
Äußere Verwaltungsreform
Bereits seit 1995 wird im Freistaat Bayern ein kontinuierlicher Verwaltungsreformprozess betrieben, zu dem insbesondere die Regierungen mit zahlreichen Maßnahmen (Aufgabenkritik, Organisationsuntersuchung durch eine externe Beratungsfirma, Reform des Förderwesens, Mitarbeiter- und Kundenbefragungen, Neustrukturierung und Verschlankung der Aufbauorganisation, usw.) beigetragen haben.
Mit dem Projekt "Verwaltung 21 - Reform für ein modernes Bayern" wurde im Juli 2004 ein umfangreiches Reformpaket beschlossen, das u.a. inhaltlich den Rückzug aus staatlichen Beratungsangeboten, die Verlagerung geeigneter Aufgaben auf Private und organisatorisch die Auflösung des Bayerischen Obersten Landesgerichts, die Reform der Landwirtschafts- und Forstverwaltung sowie die Reform der Landesplanung vorsah. Die Verwaltungsreform hatte auch auf die Regierungen erhebliche Auswirkungen:
Zum 01.01.05 wurde das Gewerbeaufsichtsamt Würzburg der Regierung von Unterfranken angegliedert, das seitdem das Aufgabenspektrum der Regierung mit seinen Feldern wie Arbeitschutz auf Arbeitstätten oder Baustellen, Anlagenüberwachung, Chemikaliensicherheit oder Überprüfung der Einhaltung von Sicherheitsstandards ergänzt.
Zum 01.07.05 wurden im Rahmen der Reform der Forst- und Landwirtschaftsämter auch die Landwirtschaftsabteilungen an den Regierungen aufgelöst. Die bisher von der Landwirtschaftsabteilung der Regierung wahrgenommenen Aufgaben gingen im Wesentlichen über auf die Ämter für Landwirtschaft und Forsten (ALF), die Staatliche Führungsakademie für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (FÜAK), die agrarwirtschaftlichen Fachschulen und die Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) über.
Zeitgleich zum 01.08.2005 wurde die Struktur der Regierung von Unterfranken verschlankt. Statt der bisherigen 8 Abteilungen wurden fünf fachliche Bereiche gebildet; die zentralen Aufgaben werden in den Stabsstellen "Verwaltungsmanagement" und "Verwaltungssteuerung" wahrgenommen.
Zur Bewältigung der beschlossenen Stelleneinsparverpflichtungen sowie als Reaktion auf den sich abzeichnenden demografischen Wandel liefen in letzter Zeit Bestrebungen, dass - in Abkehr von der bisherigen Grundlinie, dass jede Regierung grundsätzlich auch jede Aufgabe in vollem Umfang erledigt - bei den Regierungen künftig eindeutige Aufgabenschwerpunkte gesetzt sollen. Diese Schwerpunktsetzungen wurden am 01.01.2015 bereits umgesetzt. Seitdem ist die Regierung von Unterfranken unter anderem bayernweit zuständig für die Erhebung von Kosten und Gebühren für staatliche Leistungen im Zusammenhang mit der Unterbringung von Asylbewerbern, Kontingentflüchtlingen und Spätaussiedlern oder für den Vollzug des Wohngeldrechts.
Mitte des Jahres 2014 wurden einzelne, landwirtschaftliche Kompetenzen durch die Gruppe Landwirtschaft und Forsten - Hochwasserschutz an der Regierung konzentriert bevor der Bereich Landwirtschaft aufgrund des Ministerratsbeschlusses vom 04.09.2018 nach rund 13 Jahren mit Wirkung vom 01.10.2018 wieder an die Regierung zurückkehrte. Durch die Reintegration der Landwirtschaftsverwaltung mit dem neuen Bereich 6 „Ernährung und Landwirtschaft“ wurde sichergestellt, dass die Landwirtschaft an den Bezirksregierungen organisatorisch wieder so verankert ist, dass sie bei den Planungs- und Entscheidungsprozessen zu raumbedeutsamen und überregionalen Projekten unmittelbar mitwirken und zusätzlich Steuerungs- und Koordinierungsaufgaben landwirtschaftlicher Belange im Regierungsbezirk wahrnehmen kann. Der neue Bereich ist u.a. zuständig für Agrarstruktur und Umweltbelange der Landwirtschaft, Ernährung, Bildung und Diversifizierung in der Land-und Hauswirtschaft..
Innere Verwaltungsreform
Die Modernisierung der öffentlichen Verwaltung kann nur mit dem Engagement und der Veränderungsbereitschaft aller Beschäftigten gelingen. Neben der äußeren Verwaltungsreform darf daher die sog. "innere Verwaltungsreform" nicht vernachlässigt werden. Gerade in den vergangenen Jahren hat die Regierung von Unterfranken auf eine positive Ausgestaltung der inneren Verwaltungsreform immer wieder großen Wert gelegt, wie die Durchführung von zweier Mitarbeiter- und einer Kundenbefragung sowie deren Aufarbeitung belegen.
Die größten Reformanstrengungen liegen aktuell auf dem Gebiet der Digitalisierung der Verwaltung.
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