Berufsausbildung Fachpraktiker/Fachpraktikerin Hauswirtschaft; Beantragung der Eintragung des Berufsausbildungsvertrages
Ausbildungsstätten müssen die Eintragung des Berufsausbildungsvertrages in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse bei der zuständigen Regierung beantragen.
Wer andere Personen zur Berufsausbildung einstellt (Ausbildender), hat mit den Auszubildenden einen Berufsausbildungsvertrag zu schließen.
Nach Vertragsabschluss ist durch den Ausbildenden (Ausbildungsstätte) die Eintragung des Berufsausbildungsvertrages in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse zu beantragen.
- Regierung von Unterfranken - Bildung in der Land- und Hauswirtschaft
Ansprechpartner
Berufsausbildung Fachpraktiker/in Hauswirtschaft
Telefon +49 (0)931 380-6259
Fax +49 (0)931 380-7259
E-Mail ernaehrung-landwirtschaft@reg-ufr.bayern.deÖffnungszeiten allgemein
MO 8:30 - 11:30 Uhr 13:30 - 16:00 Uhr DI 8:30 - 11:30 Uhr 13:30 - 16:00 Uhr MI 8:30 - 11:30 Uhr 13:30 - 16:00 Uhr DO 8:30 - 11:30 Uhr 13:30 - 16:00 Uhr FR 8:30 - 12:00 Uhr Öffnungszeiten auch nach Vereinbarung!
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Um einen Ausbildungsvertrag abschließen zu können, muss Ihr Betrieb bereits für den Ausbildungsberuf Fachpraktiker/Fachpraktikerin Hauswirtschaft anerkannt sein.
Außerdem muss in Ihrem Betrieb bereits eine Person als Ausbilder/Ausbilderin für den Ausbildungsberuf Fachpraktiker/Fachpraktikerin Hauswirtschaft eingetragen sein.
Die Eintragung in das Berufsausbildungsvertrages in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse muss durch den Ausbildenden oder die Ausbildungsstätte bei der zuständigen Regierung beantragt werden.
Der Ausbildungsbetrieb erstellt den Ausbildungsvertrag online im EDV-Berufsbildungssystem. Der Zugangslink zum Berufsbildungssystem (BBS) für Ausbildungsbetriebe und Ausbildende ist unter "Weiterführende Links" zu finden. Bei Fragen hierzu wenden Sie sich bitte an Ihre/n zuständige/n Berater/-in für Bildungsfragen am örtlichen Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten.
Nach dem Einstieg in die Anwendung BBS sind im Menüpunkt "Hilfe" unter Punkt "11. Externe User" Kurzanleitungen zum Portal und zum Ausfüllen und Einreichen des Berufsausbildungsvertrages zu finden.
Der Antrag auf Eintragung hat unverzüglich nach Abschluss des Berufsausbildungsvertrages spätestens jedoch vor Beginn des Berufsausbildungsverhältnisses zu erfolgen.
- Es sind folgende Unterlagen erforderlich:
- letztes Zeugnis der allgemeinbildenden Schule
- ggf. ärztliche Bescheinigung über die Erstuntersuchung nach Jugendarbeitsschutzgesetz (nur bei minderjährigen zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses)
- ggf. Prüfungszeugnis für Erstberuf bei Antrag auf Lehrzeitverkürzung
Für die Eintragung des Berufsausbildungsvertrages in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse wird eine Gebühr von 30,00 EUR erhoben.
Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen
Widerspruch, verwaltungsgerichtliche Klage
- Berufsbildungssystem für grüne Berufe in Bayern (BBS) -
In der Anwendung Berufsbildungssystem (BBS) können Sie als Ausbildungsbetrieb bzw. Ausbildender Ihre Ausbildungsverträge online eingeben und erhalten dazu alle wichtigen Informationen zum Ausfüllen des Vertrages. Der Vertrag muss zum Unterschreiben ausgedruckt werden, und kann dann mit dem Antrag auf Eintragung per E-Mail bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
- Fachpraktiker/in Hauswirtschaft
- Formulare, Verträge, Unterlagen - Hauswirtschaft
- Berufsausbildung Hauswirtschafter/Hauswirtschafterin; Beantragung der Prüfung der Eignung als Ausbilder/Ausbilderin
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- Berufsausbildung Fachpraktiker/Fachpraktikerin Hauswirtschaft; Beantragung der Zulassung zur Abschlussprüfung
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