Sozialer Arbeitsschutz - Fahrpersonalrecht, Mutterschutz
Das Dezernat 12 achtet auf die Einhaltung der Lenk-, Arbeits-und Ruhezeiten von Berufskraftfahrern im Güter- und Personentransport. Ferner ist das Dezernat für die Einhaltung des Mutterschutzgesetzes zuständig. So findet die Überprüfung eingehender Mutterschutzmeldungen diesem Dezernat statt.
Weitere Aufgabe des Dezernats 12 ist die Überwachung der Arbeitsschutzorganisation in Betrieben - die gesetzliche Pflicht Betiebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu bestellen.
Das Gewerbeaufsichtsamt kann dem Arbeitgeber gestatten, auch solche Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu bestellen, die noch nicht über die erforderliche Fachkunde verfügen. Das Gewerbeaufsichtsamt kann im Einzelfall zulassen, dass Personen zur Fachkraft für Arbeitssicherheit bestellt werden, die nicht Ingenieur, Techniker oder Meister sind.
Regierung von Unterfranken Außenstelle Georg-Eydel-Straße
Öffnungszeiten allgemein
MO | 9:00 - 11:30 Uhr | 12:30 - 15:00 Uhr |
DI | 9:00 - 11:30 Uhr | 12:30 - 15:00 Uhr |
MI | 9:00 - 11:30 Uhr | 12:30 - 15:00 Uhr |
DO | 9:00 - 11:30 Uhr | 12:30 - 15:00 Uhr |
FR | 9:00 - 12:00 Uhr |
- Fahrpersonalrecht, Mutterschutz
Telefon +49 (0)931 380-1820
Fax +49 (0)931 380-1803
E-Mailgaa@reg-ufr.bayern.de