Mach mit! – Bewegungsförderung für Kinder
Sport und Schwimmen im Verein machen Spaß, fördern neue Freundschaften und stärken die Gesundheit. Aufgrund der Corona-Pandemie haben sich viele Kinder in Bayern deutlich weniger bewegt, haben weniger Sport gemacht oder konnten keine Schwimmkurse besuchen. Dem will die Bayerische Staatsregierung tatkräftig mit zwei Gutscheinprogrammen begegnen.
Zur Abrechnung der Gutscheine gilt grundsätzlich folgendes_
Mach mit – Sei fit!
Zuständig für die Abrechnung der Jahresvereinsmitgliedschaft:
Für Mitgliedsvereine von BLSV, BSSB und OSB werden die Gutscheine im Rahmen der regulären Mitgliedermeldung der Vereine an die Dachverbände über einen gesonderten Eintrag „Gutschein“ bzw. „Ersatzgutschein“ erfasst. Ein gesondertes Antragsformular ist nicht erforderlich.
Vereine, die ihre Mitgliedermeldung nicht in digitalisierter Form an einen der o.g. Dachverbände übermitteln (z.B. Wasserwacht, DLRG sowie Mitgliedsvereine des Bayerischen Behinderten- und Rehabilitationssportverbands e. V.), nutzen das Antragsformular und reichen dies bei der zuständigen Regierung ein.
Mach mit – Tauch auf!
Anbieter von Schwimmkurse können die vollständigen Antragsunterlagen (Gutscheine, Nachweise zur Qualifikation der Kursleitung) bei dem jeweils zuständigen Landratsamt bzw. der zuständigen kreisfreien Stadt einreichen. Für Mitgliedsvereine des Bayerischen Landes-Sportverbands – BLSV – besteht die Möglichkeit, den Antrag beim BLSV über die dortige Plattform BLSVdigital einzureichen.
Alle weiteren Infos dazu grundlegend auf der Internetseite des Bayerischen Innenministeriums.
Ergänzende Infos bei der Regierung von Unterfranken gibt es hier