Unterfranken geht "stiften": Regierung von Unterfranken erkennt insgesamt 28 neue Stiftungen an
001 - 03.01.2020
Regierung von Unterfranken erkennt im Jahr 2019 insgesamt 28 neue Stiftungen an – Jetzt 492 Stiftungen in Unterfranken – Verzeichnis der Stiftungen auch im Internet
Würzburg (ruf) – Auch im Jahr 2019 blieb die Anzahl der Neuerrichtungen konstant hoch. So konnten nach 20 Stiftungen im Jahre 2018 nunmehr im vergangenen Jahr 28 neue Stiftungen durch die Regierung von Unterfranken als rechtsfähig anerkannt werden.
Die Stiftungszwecke der neu anerkannten Stiftungen waren auch im Jahre 2019 wieder bunt gemischt. Sie reichen von Kunst und Kultur, u. a. Förderung von Musikern und Stipendien für Künstler, dann Tier-, Umwelt-, Natur- und Verbraucherschutz, durch z. B. Forschung in den Bereichen Ressourcenschonung, Wiederverwertung und erneuerbare Energien, bis hin zur Förderung des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege.
Erfreulicherweise musste im vergangenen Jahr trotz anhaltender Niedrigzinsphase und damit wegbrechender Einnahmen nur eine einzige Stiftung wegen fehlender finanzieller Leistungsfähigkeit aufgelöst werden.
Mit den neuen Stiftungen gibt es zum 31. Dezember 2019 insgesamt 492 rechtsfähige Stiftungen in Unterfranken, bei denen die Regierung von Unterfranken die dauerhafte Erfüllung des Stifterwillens zu sichern hat. 425 Stiftungen erfüllen hierbei öffentliche, also dem Gemeinwohl dienende Zwecke, während 67 Stiftungen ausschließlich privatnützige Zwecke verfolgen.
Regierungspräsident Dr. Eugen Ehmann freut sich über die neuen Stiftungen in Unterfranken.
„Unterfranken verfügt über eine reichhaltige, wachsende Stiftungslandschaft. Dies liegt neben den steuerlichen Rahmenbedingungen auf der Bundesebene an einem besonders stifterfreundlichen Klima in unserem Land. Gerade das Bayerische Stiftungsgesetz bietet dem Stifter einen großen Raum an Gestaltungsfreiheit und Initiative. Die Regierung von Unterfranken fühlt sich zu allererst als Partner und Berater von potenziellen Stiftern und bereits existenten Stiftungen. Wir freuen uns über jeden, der eine Stiftung in Unterfranken errichten will“, so der Regierungspräsident.
Die Errichtung einer Stiftung ist hervorragend geeignet, um private Mittel für vielfältige Zwecke aus den Bereichen Kunst und Kultur, Wissenschaft und Forschung, Bildung und Erziehung, Soziale Belange, Umwelt- und Naturschutz usw. auf Dauer entsprechend dem autonomen Willen der Stifter einzusetzen. Potenzielle Stifter werden von der Regierung von Unterfranken auch gerne beraten.
Ein aktuelles Verzeichnis aller rechtsfähigen – mit Ausnahme der kirchlichen – Stiftungen mit Sitz in Bayern kann durch Jedermann im Internet unter http://www.stiftungen.bayern.de eingesehen werden. Das Verzeichnis enthält für jede Stiftung Angaben zum Namen, zur Rechtsstellung und zur Art, zum Sitz, zum Zweck, zu den Stiftungsorganen, zur gesetzlichen Vertretung, zum Zeitpunkt der Entstehung und zur Anschrift sowie auch den Namen des Stifters, falls dieser dem nicht widersprochen hat.
Zudem ist im Internet unter https://www.stmi.bayern.de/sug/engagement/stiftungen/index.php auch der mit Datum vom 01.08.2019 überarbeitete ausführliche neue Leitfaden mit Muster für Stiftungsgeschäft und -satzung und weiterführenden Adressen und Hinweisen, die für Stifter interessant und hilfreich sind, abrufbar.