Regierung von Unterfranken bewilligt der Verwaltungsgemeinschaft Partenstein 180.000 Euro für zwei Kooperationsprojekte
002 - 12.01.2021
Förderung der interkommunalen Zusammenarbeit: Regierung von Unterfranken bewilligt der Verwaltungsgemeinschaft Partenstein 180.000 Euro für zwei Kooperationsprojekte zur gemeinsamen interkommunalen Umsetzung eines Datenschutzkonzeptes und zur gemeinsamen interkommunalen Entwicklung und Umsetzung eines Informationssicherheitskonzeptes
Würzburg (ruf) – Die Regierung von Unterfranken hat der Verwaltungsgemeinschaft Partenstein (Landkreis Main-Spessart) zwei Förderungen von je 90.000 Euro (zusammen 180.000 Euro) für verschiedene Kooperationsprojekte auf dem Gebiet der interkommunalen Zusammenarbeit bewilligt. Das erste Kooperationsprojekt umfasst die gemeinsame Entwicklung und Umsetzung eines Informationssicherheitskonzeptes unter Einsatz eines gemeinsamen externen Informationssicherheitsbeauftragten durch die Verwaltungsgemeinschaften Partenstein und Lohr a. Main, den Markt Frammersbach sowie die Eigenbetriebe Stadtwerke und Stadthalle der Stadt Lohr a. Main. Das zweite Kooperationsprojekt umfasst die gemeinsame Entwicklung und Umsetzung eines Datenschutzkonzeptes unter Einsatz eines gemeinsamen externen Datenschutzbeauftragten durch die Verwaltungsgemeinschaften Partenstein und Lohr a. Main, die Stadt Lohr a.Main sowie die Eigenbetriebe Stadtwerke und Stadthalle der Stadt Lohr a. Main.
Grundlage der Förderung ist die Richtlinie für Zuwendungen des Freistaates Bayern zur Förderung der interkommunalen Zusammenarbeit. Die Regierung von Unterfranken hat die Kooperationen als vorbildhaft und förderungswürdig anerkannt. Die Förderung beträgt 85% der zuwendungsfähigen Gesamtkosten bis zu einer Höchstgrenze der Fördersumme von 90.000 Euro pro Projekt. Die Höchstgrenzen wurden vorliegend voll ausgeschöpft.
Die staatliche Förderung erfolgt im Einvernehmen mit dem Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration im Rahmen des vom Bayerischen Landtag beschlossenen Staatshaushalts.