Regierung von Unterfranken förderte im Jahr 2020 unterfränkische Erziehungs-, Jugend- und Familienberatungsstellen mit rund 865.000 Euro

055 - 10.03.2021

Regierung von Unterfranken förderte im Jahr 2020 unterfränkische Erziehungs-, Jugend- und Familienberatungsstellen mit rund 865.000 Euro

Würzburg (ruf) – Die Regierung von Unterfranken hat im Jahr 2020 im Regierungsbezirk Unterfranken zur Förderung von Erziehungs-, Jugend- und Familienberatungsstellen in freier Trägerschaft Ausgabemittel in Höhe von 634.809 € und in kommunaler Trägerschaft in Höhe von 229.716 €, insgesamt somit in Höhe von 864.525 € bewilligt.

Zuwendungsempfänger in freier Trägerschaft:
 

Caritasverband für den Landkreis Aschaffenburg e.V. 88.802 €
Caritasverband für die Stadt Aschaffenburg e.V.     50.985 €
Caritasverband für den Landkreis Rhön-Grabfeld e.V. 44.919 €
Caritasverband für den Landkreis Bad Kissingen e.V.   44.919 €
Caritasverband für den Landkreis Miltenberg e.V.   58.218 €
Caritasverband für den Landkreis Haßberge e.V.    40.215 €
Diakonisches Werk Kitzingen e.V.  79.322 €
Diakonisches Werk Würzburg e.V.   95.280 €
Aktionsgemeinschaft Sozialisation e.V., Würzburg  9.985 €
Sozialdienst katholischer Frauen e.V., Würzburg   122.164 €
insgesamt:    634.809 €


Zuwendungsempfänger in kommunaler Trägerschaft:
 

Stadt Schweinfurt    99.494 €
Landkreis Main-Spessart   79.836 €
Stadt Würzburg    50.386 €
insgesamt:   229.716 €


Gegenstand und Zweck der Förderung:

Der Freistaat Bayern unterstützt mit diesem Förderprogramm die Landkreise und kreisfreien Städte, die im Zusammenwirken mit den freien Trägern der Jugendhilfe Beratungsstellen für Eltern, Kinder, Jugendliche und Familien in ausreichendem und bedarfsgerechtem Umfang vorhalten. Die Mittel stammen aus dem vom Bayerischen Landtag beschlossenen Haushalt des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales.

 
Ziele, Inhalte und Methoden der Beratungsstellen:

Erziehungsberatungsstellen sind Teil der örtlichen psychosozialen Grundversorgung und der Krisenhilfe für junge Menschen und Familien.

Eltern, sonstigen Erziehungsberechtigten, Familien und jungen Menschen werden Beratung sowie pädagogische und damit verbundene therapeutische Leistungen angeboten. Die Hilfe verfolgt das Ziel zur Lösung persönlicher und intrafamiliärer Probleme sowie solcher des sozialen Umfeldes. Die Ratsuchenden sollen bei der eigenständigen Wahrnehmung von Erziehungsaufgaben und beim (Wieder-)Aufbau förderlicher Sozialisations- und Erziehungsbedingungen unterstützt werden. Leistungsinhalte dieser Beratungsstellen sind unter anderem:

  • Förderung, Verbesserung, Stabilisierung der Entwicklung und sozialen Integration von jungen Menschen auch mit besonderen Schwierigkeiten oder belastenden Erlebnissen, wie seelischer, körperlicher sowie sexueller Gewalt
     
  • kurzfristige Krisenintervention
     
  • Klärung und Unterstützung bei der Bewältigung intrafamiliärer Beziehungskonflikte oder partnerschaftlicher Konflikte der Eltern und ihre Auswirkungen auf die Kinder, insbesondere bei Trennung oder Scheidung
     
  • Informationsveranstaltungen und Öffentlichkeitsarbeit
     
  • Präventive Multiplikatorenarbeit, insbesondere Zusammenarbeit mit Kindertageseinrichtungen, Schulen, Familienbildungsstätten, Frühförderstellen, Familiengerichten und Selbsthilfegruppen (z. B. Alleinerziehende, Pflege- und/oder Adoptiveltern) sowie Sozialraumorientierung
     
  • Unterstützung bei der Entwicklung eines einvernehmlichen Konzepts für die Wahrnehmung der elterlichen Sorge, bei der kindgerechten Durchführung der Umgangsregelungen und der Anbahnung von Besuchskontakten (Sorgerechts- und Umgangsmediation)
     
  • präventive Förderung der Erziehung in der Familie
     
  • Kooperation mit anderen relevanten Fachrichtungen (z.B. Kinderärzte, Kinder- und Jugendpsychiater und Psychotherapeuten).


Förderrichtlinien und Förderhöhe:

Maßgebend für die staatliche Förderung ist die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales vom 05. Januar 2017. Die Förderung erfolgt ohne Rechtsanspruch und im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Gefördert werden die Personalkosten des hauptamtlichen Fachpersonals auf der Grundlage von Festbeträgen.