Neubau der Ortsumgehung Wiesenfeld - Regierung von Unterfranken legt Planänderungsunterlagen aus
095 - 27.05.2021
Neubau der Ortsumgehung Wiesenfeld - Regierung von Unterfranken legt Planänderungsunterlagen aus
Würzburg (ruf) – Die Stadt Karlstadt hat bei der Regierung von Unterfranken die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens und den Erlass eines Planfeststellungsbeschlusses für den Neubau der Ortsumgehung Wiesenfeld im Zuge der St 2435 St 2437 Lohr a.M. – Karlstadt B 27 beantragt.
Die Staatsstraße St 2435 zwischen den Städten Lohr a.M. und Karlstadt verläuft derzeit mit zwei 90°-Kurven durch den engen Ortskern von Wiesenfeld. Die Ortsdurchfahrt ist bereits aufgrund der derzeitigen Verkehrsbelastung mit einem hohen Anteil an Schwerverkehr stark überlastet. Eine weitere Zunahme des Verkehrs ist zu erwarten.
Der Bau der Ortsumgehung soll sowohl die Situation hinsichtlich der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs als auch an der immissionsbelasteten Ortsdurchfahrt verbessern.
Geplant ist, die Staatsstraße 2435 von Lohr am Main kommend südlich um Wiesenfeld herumzuführen und östlich der Ortslage wieder auf die bestehende Trasse anzubinden. Wiesenfeld soll künftig über den Ortsanschluss West in Richtung Lohr a. Main mit einer Einmündung und über den Ortsanschluss Ost in Richtung Karlstadt a. Main mit einem Kreisverkehrsplatz zusammen mit der Rohrbacher Straße an die neue Staatsstraße angebunden werden. Die Kreisstraße MSP 14 aus Richtung Erlenbach und die Kreisstraße MSP 13 in Richtung Hausen enden zukünftig an der Ortsumgehung, an die sie mit Einmündungen angeschlossen werden.
Die Unterlagen lagen vom 30.09.2019 bis zum 29.10.2019 zum ersten Mal öffentlich aus. Aufgrund der damals eingegangenen Stellungnahmen und Einwendungen hat die Stadt Karlstadt die ausgelegten Planunterlagen geändert und mit Schreiben vom 10.05.2021 die Durchführung eines Planänderungsverfahrens beantragt.
Gegenstand der Planänderung sind im Wesentlichen Änderungen der landschaftspflegerischen Begleitplanung, Änderungen am landwirtschaftlichen Wegenetz sowie die Überarbeitung der Unterlagen aufgrund der dem Verfahren zugrundeliegenden aktuellen Verkehrsprognose. Des Weiteren sind Änderungen und Ergänzungen der wassertechnischen Unterlagen, insbesondere aufgrund der geplanten Verlegung des Ziegelbachs Gegenstand der Planänderung. Die Auswirkungen des Vorhabens auf die Hochwassersituation am Ziegelbach werden nun unter anderem in einem Differenzenplan dargestellt, aus dem sich die bei einem HQ100 zusätzlich betroffenen Flurstücke ermitteln lassen. Die Änderungen an den wassertechnischen Unterlagen betreffen zudem den Fachbeitrag zur Wasserrahmenrichtlinie und die Umplanung/Anpassung der Straßenentwässerung.
Durch die Planänderungen ergeben sich geänderte Grundstücksinanspruchnahmen. Die Einzelheiten zu den Planänderungen können den geänderten Plänen entnommen werden.
Das beschriebene Bauvorhaben liegt auf dem Gebiet der Stadt Karlstadt (Gemarkung Wiesenfeld). Die geänderten Pläne werden daher in der Stadt Karlstadt zur Auslegung kommen. Die Auslegung wird am 7. Juni 2021 beginnen und einen Monat dauern. Näheres zu Ort und Zeit der Auslegung sowie zur Möglichkeit, Einwendungen zu erheben, wird durch ortsübliche Bekanntmachung in der Stadt Karlstadt rechtzeitig mitgeteilt. Einwendungen, die bereits gegen die Planung im Zuge der ersten Auslegung vorgebracht wurden, bleiben bestehen und sind weiterhin Gegenstand des Planfeststellungsverfahrens. Nicht ortsansässige Betroffene erhalten von der Stadt Karlstadt eine schriftliche Mitteilung über die öffentliche Auslegung der Planunterlagen.
Es wird besonders darauf hingewiesen, dass für die Zeit der laufenden Corona-Pandemie die Einsichtnahme in die Planunterlagen zur Wahrung des Gesundheitsschutzes von einer telefonischen Anmeldung bei der Stadtverwaltung abhängig gemacht werden kann. Die Einsichtnahme muss in einem gesonderten Raum stattfinden, der nur einzeln oder von Personen, die demselben Hausstand angehören, betreten werden darf. Die Stadt Karlstadt bittet daher um eine telefonische Voranmeldung. Die genauen Kontaktdaten sind der ortsüblichen Bekanntmachung zu entnehmen.
Im Rahmen des Anhörungsverfahrens werden alle relevanten privaten und öffentlichen Belange durch die Regierung von Unterfranken ermittelt und geprüft. Hierzu dient zum einen die oben erwähnte Auslegung der Planunterlagen, zum anderen holt die Regierung von Unterfranken die Stellungnahmen der einschlägigen Fachbehörden sowie sonstiger Träger öffentlicher Belange ein und beteiligt die betroffenen Kommunen. Die Benachrichtigung der nach Naturschutzrecht anerkannten Vereine sowie der sonstigen in Umweltangelegenheiten anerkannten Vereinigungen erfolgt durch die Öffentlichkeitsbeteiligung in Form der Auslegung. Privatbetroffene, anerkannte Vereinigungen und sonstige Träger subjektiver Rechte können ihre Einwendungen innerhalb der in den jeweiligen Bekanntmachungen genannten Frist erheben.
Anlagen: 1 Übersichtslageplan
Hinweis:
Die Planunterlagen und die Bekanntmachung können auch auf der Internetseite der Regierung von Unterfranken unter http://www.regierung.unterfranken.bayern.de unter der Rubrik „Service“ > „Straßenrechtliche Planfeststellungen“ > „Aktuell laufende Verfahren“ > (https://www.regierung.unterfranken.bayern.de/service/planfeststellung/aktuelle_verfahren/index.html) eingesehen werden. Maßgeblich ist jedoch allein der Inhalt der ausgelegten Unterlagen. Hintergründe zur geplanten Maßnahme können zudem der Pressemitteilung PI 221/19 vom 26. September 2019 entnommen werden.