Immissionsschutzrechtliche Teilgenehmigung für die Errichtung und den Betrieb der Konverterstation „Bergrheinfeld/West“
046 - 09.03.2023
Immissionsschutzrechtliche Teilgenehmigung für die Errichtung und den Betrieb der Konverterstation „Bergrheinfeld/West“ - Regierung von Unterfranken erlässt Genehmigungsbescheid
Würzburg (ruf) – Die Regierung von Unterfranken hat der Firma TenneT TSO GmbH am 28.02.2023 antragsgemäß eine erste, immissionsschutzrechtliche Teilgenehmigung für die Errichtung und den Betrieb der Konverterstation „Bergrheinfeld/West“ in Bergrheinfeld erteilt.
Die in ca. 2,1 km Entfernung zur Gemeinde Bergrheinfeld geplante Konverterstation ist Teil des Vorhabens Nr. 4 des Bundesbedarfplanungsgesetzes (BBPlG), das zusammen mit Vorhaben Nr. 3 unter dem Begriff „SuedLink“ geführt wird. Es handelt sich dabei um Maßnahmen zur Hochspannungsgleichstromübertragung (HGÜ), die Energie vom Norden in den Süden Deutschlands sowie in umgekehrter Richtung übertragen können. Der Anschluss dieser HGÜ-Verbindung des Vorhabens Nr. 4 des BBPlG an das vorhandene Drehstromnetz erfolgt an den gesetzlich festgelegten Netzverknüpfungspunkten Wilster im Norden und Bergrheinfeld/West im Süden. Mit der Errichtung und dem Betrieb der geplanten Konverterstation „Bergrheinfeld/West“ soll zur Ermöglichung der Anbindung des südlichen Netzverknüpfungspunktes an die HGÜ-Verbindung des Vorhabens Nr. 4 des BBPlG der Gleichstrom in Drehstrom umgewandelt und auf die Spannungsebene von 380 kV umgespannt werden. Mit einer Inbetriebnahme der Konverterstation „Bergrheinfeld/West“ ist voraussichtlich im Jahr 2028 zu rechnen.
Mit dieser ersten Teilgenehmigung wird antragsgemäß die Vornahme von bauvorbereitenden Maßnahmen zugelassen. Bestandteil dieser Maßnahmen sind die Vornahme archäologischer Erkundungen und die eventuelle Ausgrabung von Bodendenkmälern, eine Geländemodellierung, die Herstellung einer Zufahrt zum Gelände sowie die Errichtung der Baustelleneinrichtung.
Es werden zudem umfangreiche landschaftspflegerische Maßnahmen, insbesondere Ausgleichsmaßnahmen für die mit den Baumaßnahmen verbundenen Eingriffe in Natur und Landschaft, sowie artenschutzrechtlich bedingte Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen im unmittelbaren und näheren Umfeld des zukünftigen Konverterstandorts festgelegt.
Im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren waren verschiedene Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange und Einwendungen von Vereinigungen und Privatpersonen zu prüfen. Eine ausführliche Behandlung, insbesondere der eingegangenen, im Erörterungstermin diskutierten, Einwendungen ist im Rahmen der Begründung des Genehmigungsbescheids erfolgt. Weiterhin enthält die Teilgenehmigung Schutzauflagen sowie sonstige Nebenbestimmungen.
Der Teilgenehmigungsbescheid wird der Vorhabenträgerin und denjenigen, über deren Einwendungen entschieden worden ist, individuell und mit Rechtsbehelfsbelehrung zugestellt (§ 10 Abs. 7 Satz 1 BImSchG).
Darüber hinaus werden der verfügende Teil des Genehmigungsbescheids, die Rechtsbehelfsbelehrung und ein Hinweis auf die Auslegung einer Ausfertigung des Genehmigungsbescheids im Amtsblatt der Regierung von Unterfranken bekannt gemacht.
Hinweis: Der Teilgenehmigungsbescheid vom 28.02.2023 kann auch auf der Internetseite der Regierung von Unterfranken unter der Rubrik „Aufgaben“ > „Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz“ > „Rechtsfragen Umwelt“ > „Immissionsschutz; Beantragung einer Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb einer Anlage“ eingesehen werden. Maßgeblich ist jedoch allein der Inhalt des ausliegenden Genehmigungsbescheids.