Neubau der Ortsumgehung Prosselsheim und Verlegung östlich Prosselsheim

058 - 07.10.2024

Neubau der Ortsumgehung Prosselsheim und Verlegung östlich Prosselsheim – Regierung von Unterfranken führt Erörterungstermin im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens durch

Würzburg (ruf) – Im Planfeststellungsverfahren für die Staatsstraße St 2260 Kürnach - Volkach, Ortsumgehung Prosselsheim und Verlegung östlich Prosselsheim steht nunmehr der Erörterungstermin fest.

Er findet am

Dienstag, den 22. Oktober 2024, um 9:30 Uhr,
im Rathaus der Gemeinde Prosselsheim, Amtskellerei 6, 97279 Prosselsheim

statt.

Falls erforderlich, wird der Erörterungstermin am Mittwoch, den 23. Oktober 2024, fortgesetzt.

Das Staatliche Bauamt Würzburg hat mit Schreiben vom 08. März 2023 bei der Regierung von Unterfranken die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens für den Neubau der Ortsumgehung Prosselsheim und Verlegung östlich Prosselsheim im Zuge der St 2260 (Kürnach – Volkach) beantragt.

Die Ortsdurchfahrt von Prosselsheim ist durch einen unübersichtlichen Straßenverlauf geprägt und aufgrund von Durchgangs- und Schwerverkehr stark belastet. Auch östlich von Prosselsheim weist die vorhandene Streckencharakteristik der St 2260 immer wieder unübersichtliche Streckenabschnitte auf, die eine stete Befahrbarkeit nicht zulassen. Insbesondere die beiden Bahnübergänge sowie die Anbindung der Kreisstraße WÜ 4 bilden Barrieren für einen angemessenen und sicheren Verkehrsfluss.

Der Bau der Ortsumgehung sowie die Verlegung der Staatsstraße östlich von Prosselsheim sollen wesentliche Teile des Durchgangsverkehrs aus der Ortslage verlagern und den verkehrlich unbefriedigenden Verlauf der Staatsstraße verbessern.

Geplant ist, die St 2260 im Süden an Prosselsheim vorbeizuführen und die Ortschaft über einen Anschluss West und einen Anschluss Süd anzubinden. Die verlegte Staatsstraße soll südlich der Bahngleise (Mainschleifenbahn) verlaufen und bindet im Bereich der bestehenden Kreuzung mit der Kreisstraße KT 30 aus Escherndorf an. Die Kreisstraße WÜ 4 aus Richtung Untereisenheim quert zukünftig die Mainschleifenbahn mit einem beschrankten Bahnübergang und bindet anschließend an die verlegte Staatsstraße an. Durch die geplante Trassenverlegung östlich von Prosselsheim können die beiden vorhandenen Bahnübergänge entfallen. Zudem sollen große Teile der bestehenden Staatsstraße ganz bzw. teilweise zurückgebaut werden. Mit dem geplanten landwirtschaftlichen Ersatzwegenetz soll unter anderem auch ein zu der geplanten Trasse weitgehend parallel geführter Radweg entstehen.

Für das Bauvorhaben werden Grundstücke in den Gemarkungen Prosselsheim (Gemeinde Prosselsheim), Untereisenheim (Markt Eisenheim) und Escherndorf (Stadt Volkach) beansprucht.

Die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgte durch Veröffentlichung der Planunterlagen auf der Internetseite der Regierung von Unterfranken vom 17. April 2023 bis zum 16. Mai 2023. Als zusätzliches Informationsangebot lagen die Planunterlagen während dieses Zeitraumes in gedruckter Form in der Verwaltungsgemeinschaft Estenfeld und in der Verwaltungsgemeinschaft Volkach zur allgemeinen Einsicht aus.

Der Erörterungstermin soll nunmehr allen Betroffenen, Einwendern und Trägern öffentlicher Belange die Gelegenheit bieten, ihre Bedenken und Anregungen persönlich vorzutragen.

Der Termin ist kraft Gesetzes grundsätzlich nicht öffentlich. Diese Regelung dient dem Schutz der persönlichen Sphäre sowie der Unbefangenheit der Beteiligten. Die Öffentlichkeit kann nur dann zugelassen werden, wenn von Seiten der Beteiligten keine Einwände dagegen erhoben werden. Die Entscheidung über die Zulassung der Öffentlichkeit wird von der Verhandlungsleitung zu Beginn des Erörterungstermins getroffen. In der Vergangenheit konnte bei vergleichbaren Terminen regelmäßig Öffentlichkeit hergestellt und Medienvertretern die Anwesenheit gestattet werden.

Details zum Ablauf des Erörterungstermins werden von der Verhandlungsleitung im Erörterungstermin bekannt gegeben. Üblicherweise werden zu Beginn des Termins die Belange der betroffenen Kommune und der Träger öffentlicher Belange behandelt. Im Anschluss erhalten die am Verfahren beteiligten Vereinigungen und die privaten Einwender Gelegenheit, ihre Belange zu erörtern. Die Regierung von Unterfranken bittet schon jetzt um Verständnis, dass es unter Umständen für einzelne Beteiligte zu längeren Wartezeiten kommen kann.

Einzelheiten zum Erörterungstermin werden durch die Verwaltungsgemeinschaft Estenfeld und die Verwaltungsgemeinschaft Volkach rechtzeitig ortsüblich bekannt gemacht. Sie können außerdem dem beigefügten Bekanntmachungstext sowie den jeweiligen Internetauftritten der betroffenen Kommunen und der Regierungen von Unterfranken entnommen werden.

Anlage: 1 Amtlicher Bekanntmachungstext.

Hinweis: Der Amtliche Bekanntmachungstext sowie grundsätzliche Informationen zum hier gegenständlichen Planfeststellungsverfahren bzw. zur geplanten Maßnahme (Erläuterungsbericht und Übersichtskarte; Pressemitteilung Nr. 064/23 vom 27.03.2023 zur Einleitung des Verfahrens) können auch auf der Internetseite der Regierung von Unterfranken http://www.regierung.unterfranken.bayern.de unter der Rubrik „Planung und Bau“ > straßenrechtliche Planfeststellungsverfahren > Aktuell laufende Planfeststellungsverfahren abgerufen werden.