Regierung von Unterfranken unterstützt die Handwerkskammer für Unterfranken mit über 3,5 Mio. Euro im Jahr 2024

001 - 08.01.2025

Förderung des Handwerks: Regierung von Unterfranken unterstützt die Handwerkskammer für Unterfranken mit über 3,5 Mio. Euro im Jahr 2024

Würzburg (ruf) – Die Regierung von Unterfranken hat der Handwerkskammer für Unterfranken im Jahr 2024 Zuwendungen in Höhe von 3.580.839 € bewilligt.

Der Großteil der Förderung floss in die überbetriebliche Ausbildung. Für die überbetriebliche Ausbildung in der beruflichen Grundbildung (1. Ausbildungsjahr) wurden Zuschüsse in Höhe von 1.054.000 € bewilligt. Die aus dem Bayerischen Staatshaushalt durch das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie bereitgestellten Zuschüsse sind zur teilweisen Deckung von Lehrgangkosten bestimmt. Die Durchführung von Lehrgängen der überbetrieblichen Berufsausbildung im 2. bis 4. Ausbildungsjahr wurde mit 2.188.281 € gefördert. Die Mittel dafür stammen überwiegend ebenfalls aus dem Bayerischen Staatshaushalt (1.434.600 €) sowie aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (594.281 €).

Die Berufsausbildung im Handwerk ist nach dem dualen Ausbildungssystem aufgebaut, d.h. die Auszubildenden erhalten eine berufspraktische Ausbildung im Betrieb und besuchen gleichzeitig die Berufsschule, in der fachtheoretische Grundlagen und allgemeinbildende Fächer unterrichtet werden. Vor allem kleine und mittlere Betriebe sind im Hinblick auf den schnellen technischen und arbeitsorganisatorischen Wandel und wegen fehlender personeller oder materieller Voraussetzungen nicht immer in der Lage, die erforderlichen fachpraktischen beruflichen Fertigkeiten und Ausbildungsinhalte zu vermitteln. Aus diesen Gründen führt das Handwerk Lehrgänge in Berufsbildungszentren der Handwerkskammer oder in Schulungsstätten der Innungen durch. Die überbetrieblichen Lehrgänge, an denen alle Auszubildenden teilnehmen müssen, sichern ein gleichbleibend hohes Niveau der Ausbildung und gewährleisten Chancengleichheit für alle Auszubildenden aus unterschiedlichen Betrieben.

Darüber hinaus hat die Handwerkskammer für Unterfranken einen Zuschuss in Höhe von 72.900 € für die Durchführung von Lehrgängen der überbetrieblichen beruflichen Fortbildung erhalten. Diese Fortbildungen, an denen Handwerksgesellen aber auch Handwerksmeister teilnehmen, sichern ein gleichbleibend hohes Niveau der Ausbildung und gewährleisten Chancengleichheit für alle Handwerker aus unterschiedlichen Betrieben. Durchgeführt wird die überbetriebliche Ausbildung in Berufsbildungs- und Technologiezentren der Handwerkskammer und der Innungen.

Weitere zweckgebundene Zuwendungen wurden für die Durchführung der Deutschen Meisterschaft im Handwerk (German Craft Skills) (54.669 €), für die Durchführung der Betriebsberatung im Handwerk (66.877 €), für die Beratungsstellen für Innovation und Technologie (BIT und DIGI-BIT) (21.112 €) und für die Modernisierung von handwerklichen Schulungsstätten (123.000 €) bewilligt.