Rückgang des Zugangs Geflüchteter im zweiten Halbjahr – Anzahl untergebrachter Menschen erreicht gleichwohl neuen Höchststand
003 - 16.01.2025
Jahresasylbilanz 2024 Rückgang des Zugangs Geflüchteter im zweiten Halbjahr – Anzahl in Unterfranken untergebrachter Menschen erreicht gleichwohl neuen Höchststand
Würzburg (ruf) – Am 31.12.2024 waren in ganz Unterfranken ca. 13.500 Asylbewerber und Flüchtlinge in von der Regierung von Unterfranken betriebenen Gemeinschaftsunterkünften sowie von den unterfränkischen Landratsämtern und kreisfreien Städten betriebenen dezentralen Unterkünften untergebracht, hierunter ca. 2.800 Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine. Hinzu kommen noch etwa 700 Bewohner von Übergangswohnheimen sowie gut 800 Personen in der ANKER-Einrichtung. Damit waren in Unterfranken zum Jahresende 2024 insgesamt 15.000 staatlich untergebrachte Personen zu verzeichnen. Zum Vergleich: Ende 2023 waren ca. 13.500 Menschen in den genannten Unterkünften wohnhaft.
Weitere knapp 19.000 Personen mit Fluchthintergrund (darunter gut 14.000 aus der Ukraine) leben regierungsbezirksweit in sonstigen Unterkünften (zu etwa 95% in Privatwohnungen). Hierbei handelt es sich um Personen im laufenden Verfahren, ausreisepflichtige Personen sowie Personen, denen innerhalb der letzten drei Jahre ein Aufenthaltstitel aus humanitären Gründen erteilt wurde. Auch dieser Wert hat sich im Laufe des Jahres 2024 um etwa 1.000 Personen erhöht.
Die zugangsstärksten Herkunftsländer waren neben der Ukraine Afghanistan und Somalia.
Durch gemeinsame Anstrengungen aller staatlichen und kommunalen Stellen sowie mit tatkräftiger Unterstützung durch die Bevölkerung ist es gleichwohl v.a. durch Schaffung neuer staatlicher Unterkünfte sowie durch Vermittlungen in Privatwohnungen gelungen, die Anzahl von in Notunterkünften untergebrachten Personen deutlich zu senken. Neben der Schaffung adäquater Unterkünfte stellt die Integration der in Unterfranken bleibenden Personen unverändert eine große gesamtgesellschaftliche Herausforderung dar. Auch in diesem Bereich wurde jedoch 2024 sowohl von professionellen als auch von ehrenamtlichen Akteuren Erhebliches geleistet. Unterfrankenweit besonders herausragende Projekte aus verschiedensten Teilen der Gesellschaft konnten auch 2024 wieder im Rahmen der mittlerweile 17. Verleihung des unterfränkischen Integrationspreises ausgezeichnet werden.
I. Erstaufnahme von Asylbewerbern und ANKER-Einrichtung Unterfranken
Im Jahr 2024 wurden über die ANKER-Einrichtung Unterfranken 7.419 Flüchtlinge erstaufgenommen. Darunter waren 4.903 Asylbewerber und 2.516 Flüchtlinge aus der Ukraine. Die Zugänge 2024 lagen damit weiterhin deutlich über dem Schnitt der Jahre 2016 bis 2021, wobei 65% der Zugänge auf die erste Jahreshälfte entfielen. Der aufnahmestärkste Monat des Jahres 2024 war der Monat März mit 1.128 Personen (insbesondere aus der Ukraine und Afghanistan), der aufnahmeschwächste Monat der November mit 314 Personen.
Die Gesamtzahl der in Unterfranken lebenden Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine stieg von 14.623 Personen Anfang 2024 auf 16.934 Personen Anfang 2025. Neben 2.516 Zugängen direkt im ANKER war auch 2024 bei Ukraine-Flüchtlingen eine nicht unerhebliche Zahl von Direktankünften in Privatwohnungen bzw. in Erstanlaufstellen der Kreisverwaltungsbehörden zu verzeichnen.
Zum Jahreswechsel 2024/25 waren in der ANKER-Einrichtung Unterfranken 808 Personen untergebracht, der Höchststand 2024 wurde am 12.03.2024 mit 1.602 Bewohnern erreicht, die Durchschnittsbelegung 2024 betrug 1.134 Personen.
Aktuell (14.01.2025) ist die Einrichtung mit 867 Personen belegt.Tabelle 1: Zugang Erstaufnahme Unterfranken 2016-2024
Tabelle 1: Zugang Erstaufnahme Unterfranken 2016-2024
2016 | 2017 | 2018 | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 | 2023 | 2024 | |
Asyl | 3.392 | 2.629 | 2.542 | 2.096 | 1.689 | 3.389 | 5.019 | 6.740 | 4.903 |
Ukraine | - | - | - | - | - | - | 3.120 | 1.204 | 2.516 |
Gesamt | 3.392 | 2.629 | 2.542 | 2.096 | 1.689 | 3.389 | 8.139 | 7.944 | 7.419 |
Tabelle 2: Monatliche Zugänge Erstaufnahme Unterfranken 2024
Jan | Feb | Mär | Apr | Mai | Jun | Jul | Aug | Sep | Okt | Nov | Dez | |
Asyl | 499 | 392 | 518 | 354 | 495 | 417 | 455 | 541 | 370 | 344 | 255 | 263 |
Ukraine | 409 | 660 | 610 | 252 | 150 | 70 | 61 | 70 | 57 | 60 | 59 | 58 |
Gesamt | 908 | 1.052 | 1.128 | 606 | 645 | 487 | 516 | 611 | 427 | 404 | 314 | 321 |
Zum Vergleich: Zwischen März 2016 und Juni 2021 betrug der durchschnittliche Monatszugang im ANKER knapp 180 Personen. Zwischen Juli 2021 und Dezember 2024 kamen im Durchschnitt monatlich ca. 620 Hilfesuchende in der Einrichtung an.
Die ANKER-Einrichtung Unterfranken ist bayernweit bezüglich der Aufnahmen von Asylbewerbern für folgende Herkunftsländer zuständig: Afghanistan (im Wechsel mit zwei weiteren ANKER-Einrichtungen), Algerien, Armenien, Elfenbeinküste und Somalia.
Im Jahresverlauf 2024 ergab sich folgende prozentuale Herkunftsland-Verteilung der Zugänge der ANKER-Einrichtung Unterfranken: Ukraine 2.516 (34%), Afghanistan 1.623 (22%), Somalia 1.143 (15%), Algerien 889 (12%), Armenien 402 (5%), Syrien 306 (4%), Elfenbeinküste 254 (4%), Türkei 64 (1%), sonstige Staaten und Staatenlose 222 (3%).
Die Belegung der ANKER-Einrichtung Unterfranken wies zum Jahreswechsel 2024/2025 folgende prozentuale Verteilung nach Herkunftsländern auf (bezogen auf 808 Personen): Somalia 29%, Algerien 20%, Afghanistan 16%, Armenien 15%, Ukraine 7%, Elfenbeinküste 4%, Türkei 1%, Rest (8%) sonstige Staaten und Staatenlose.
II. Anschlussunterbringung (Gemeinschaftsunterkünfte der Regierung bzw. dezentrale Unterbringung durch die Kreisverwaltungsbehörden)
In den aktuell 52 Gemeinschaftsunterkünften bzw. Teilgemeinschaftsunterkünften der Regierung von Unterfranken wohnten am 31.12.2024 insgesamt 3.971 Personen.
In den 681 dezentralen Einrichtungen in der Unterbringungszuständigkeit der unterfränkischen Kreisverwaltungsbehörden waren zum 31.12.2024 insgesamt 9.539 Personen untergebracht.
Bezogen auf die Gesamtzahl an untergebrachten Personen (einschließlich auszugsberechtigte anerkannte Asylbewerber) von 13.510 Personen zum Jahresende 2024 sind dies 1.742 Personen mehr als vor einem Jahr. Die Anzahl der dezentralen Unterkünfte ist dabei erneut deutlich angestiegen (Anfang 2024: 479 dezentrale Unterkünfte).
Tabelle 3: In Unterfranken in der Anschlussunterbringung untergebrachte Asylbewerber (Gemeinschaftsunterkünfte und dezentrale Unterbringungen); Stand: 31.12.2024
Anzahl | Personen | |
Gemeinschaftsunterkünfte | 52 | 3.971 |
Belegte dezentrale Unterkünfte | 681 | 9.539 |
Gesamt | 733 | 13.510 |
Die 10 Hauptherkunftsländer in der Anschlussunterbringung (Gemeinschaftsunterkünfte, dezentrale Unterbringung) waren zum Stand 31.12.2024: Afghanistan (4.869), Ukraine (2.829), Somalia (1.940), Elfenbeinküste (839), Syrien (706), Türkei (635), Armenien (506), Äthiopien (248), Irak (232) und Nigeria (146).
III. Unterbringung von unbegleiteten minderjährigen Ausländern in der Zuständigkeit der Jugendämter
Unter unbegleiteten minderjährigen Ausländern (umA) versteht man alle Kinder und Jugendlichen unter 18 Jahren, die ohne Begleitung nach Deutschland einreisen und für die sich weder Personensorge- noch Erziehungsberechtigte im Inland aufhalten. Die Inobhutnahme und Unterbringung unbegleiteter Minderjähriger obliegt den Jugendämtern (Stadt- und Kreisjugendämter).
Die Neuzugänge von unbegleiteten minderjährigen Ausländern sind im Kalenderjahr 2024 leicht gesunken. Von 01. Januar bis 31. Dezember 2024 wurden den Jugendämtern in Unterfranken im Rahmen der bundesweiten Verteilung nach dem SGB VIII 291 umA neu zugewiesen und in Heimen in Unterfranken stationär untergebracht. Im vorherigen Kalenderjahr belief sich die Zahl der Zuweisungen auf insgesamt 338 umA. Hauptherkunftsländer sind Afghanistan und Syrien.
Trotz des leichten Rückgangs an Neuzugängen ist mit einer Entspannung der Versorgungssituation nicht zu rechnen. So kommen auf 575 aktuell in der Zuständigkeit der unterfränkischen Jugendämter betreuten umA lediglich 339 ausgewiesene stationäre Plätze in Wohngruppen in unserem Regierungsbezirk (Stand 31.12.2024). Von diesen stationären Plätzen werden 64 Plätze in direkter Trägerschaft von unterfränkischen Jugendämtern betrieben, die übrigen Plätze befinden sich in freier Trägerschaft.
Jene umA, die keinen Platz in einer stationären Wohngruppe erhalten können, werden über Not-und Übergangslösungen in Verantwortung und durch Betreuungsleistungen der Jugendämter selbst aufgefangen (meist Pensionen oder Hotels mit ambulanter Mindestversorgung).
IV. Unterbringung von afghanischen Ortskräften und sonstige humanitäre Aufnahmen
Von der Asylbewerberunterbringung zu unterscheiden ist die Aufnahme sonstiger humanitärer Flüchtlinge (z.B. afghanische Ortskräfte). Flüchtlinge, die als humanitäre Aufnahme bzw. als afghanische Ortskräfte nach Deutschland kommen, verfügen über einen gesicherten Aufenthaltsstatus. Sie dürfen arbeiten (ebenso wie Flüchtlinge aus der Ukraine nach Beginn des russischen Angriffskrieges) und haben, soweit sie bedürftig sind, Anspruch auf Sozialleistungen nach dem Sozialgesetzbuch II oder XII.
Die Unterbringung dieser Flüchtlinge erfolgt in sogenannten Übergangswohnheimen. Sie bieten eine erste Anlaufstelle und Unterbringungsmöglichkeit und dienen damit als staatliche Erstversorgung.
Die Regierung von Unterfranken betreibt aktuell 21 Übergangswohnheime mit einer Kapazität von knapp 900 Plätzen (Stand: 31.12.2024). Für das Jahr 2025 werden weitere humanitäre Aufnahmen erwartet, die nach dem Königsteiner Schlüssel (prozentual bezogen auf die Bevölkerung) in den Bundesländern untergebracht werden müssen.
V. Abschiebungen und Rückführungen durch die Zentrale Ausländerbehörde (ZAB) Unterfranken
Im Jahr 2024 wurden durch die ZAB Unterfranken bei insgesamt 256 Personen aufenthaltsbeendende Maßnahmen erfolgreich vollzogen (112 Rücküberstellungen im Dublin-Verfahren, 48 Überstellungen mit Schutzstatus in einem anderen EU-Land sowie 96 Abschiebungen ins jeweilige Heimatland).
Tabelle 4: Aufenthaltsbeendende Maßnahmen der ZAB Unterfranken; Stand: 31.12.2024
Afghanistan | Algerien | Somalia | Armenien | Nigeria | Sonstige | |
Abschiebung Heimatland | 0 | 19 | 0 | 14 | 14 | 49 |
Dublin-Überstellung | 46 | 30 | 19 | 3 | 0 | 14 |
EU-Schutzstatus | 28 | 1 | 13 | 0 | 1 | 5 |
Gesamt | 74 | 50 | 32 | 17 | 15 | 68 |
Darüber hinaus sind im Jahr 2024 insgesamt 269 Personen nach Beratung und zum Teil mit staatlicher Unterstützung freiwillig in ihr Herkunftsland oder einen aufnahmebereiten Drittstaat zurückgekehrt. Hauptschwerpunktländer der freiwilligen Ausreisen waren die Türkei (133 Personen) und Armenien (72 Personen). Die übrigen 64 Ausreisen verteilen sich auf 23 verschiedene Staaten, hierunter auch Afghanistan mit 13 Personen.
Derzeit (Stand 02. Januar 2024) sind im Zuständigkeitsbereich der ZAB Unterfranken 1.330 Personen vollziehbar ausreisepflichtig.
VI. Hintergrund und Erläuterung:
Bei der Asylbewerberunterbringung ist zwischen der Erstunterbringung und der Anschlussunterbringung zu unterscheiden.
Die Erstunterbringung erfolgt in der Regel durch ANKER-Einrichtungen, die in Bayern von den Bezirksregierungen betrieben werden. Jede Bezirksregierung in Bayern verfügt über entsprechende ANKER-Einrichtungen. Asylbewerber sind grundsätzlich verpflichtet, bis zur Entscheidung über den Asylantrag, unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 24 Monaten und darüber hinaus in Erstaufnahmeeinrichtungen zu wohnen. Bei hohem Belegungsstand fällt die durchschnittliche Aufenthaltsdauer deutlich kürzer aus. Sie beträgt je nach Auslastung teilweise nur einige Wochen.
Nach der Unterbringung in einer ANKER-Einrichtung erfolgt die Unterbringung in der Anschlussunterbringung. Unterfranken hat dabei 10,2% der nach Bayern zugewiesenen Asylbewerber im Wege der Anschlussunterbringung zu übernehmen. Die Zuweisung auf die einzelnen Regierungsbezirke erfolgt in Bayern durch die Beauftragte des Freistaates Bayern für die Aufnahme und Verteilung ausländischer Flüchtlinge und unerlaubt eingereister Ausländer mit Sitz in der ANKER-Einrichtung Mittelfranken in Zirndorf.
Die Kosten der Asylbewerberunterbringung trägt – unabhängig von zentraler oder dezentraler Unterbringung - der Freistaat Bayern mit Mitteln des Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration auf der Grundlage des vom Bayerischen Landtag beschlossenen Staatshaushalts.
Von der Asylbewerberunterbringung (Erst- und Anschlussunterbringung) zu unterscheiden ist Unterbringung von humanitären Aufnahmen (aktuell insbesondere den afghanischen Ortskräften) in Übergangswohnheimen. Übergangswohnheime dienen diesen Menschen als Erstunterbringung, bevor sie sich eine eigene Wohnung suchen und finden. Die Bereitstellung erfolgt ebenfalls durch den Freistaat Bayern.
Regierungspräsidentin Dr. Susanne Weizendörfer dankt den vielen sozial engagierten Institutionen und Einrichtungen und den vielen engagierten Bürgerinnen und Bürgern, die sich für die Belange der untergebrachten Asylbewerber, aber auch für die sonstigen Flüchtlinge und humanitären Aufnahmen auch weiterhin einsetzen und damit die gemeinsame Sorge für die bei uns zu betreuenden Asylbewerber und Flüchtlinge ernst nehmen.
Hinweis: Aktuelle Zahlen und Erläuterungen zur Asylbewerberunterbringung in Unterfranken können im Internet auch unter
https://www.regierung.unterfranken.bayern.de > Aufgaben > Sicherheit, Kommunales und Soziales > Flüchtlingsunterbringung und Integration > Asylbewerber in Unterfranken - ANKER-Einrichtung Unterfranken (Daten, Fakten, Aktuelles)
abgerufen werden. Die Zahlen werden monatlich aktualisiert.