Regierung von Unterfranken erlässt Allgemeinverfügung zum Walzen von Grünlandflächen bis zum 1. April 2025

015 - 10.03.2025

Regierung von Unterfranken erlässt Allgemeinverfügung zum Walzen von Grünlandflächen bis zum 1. April 2025

Würzburg (ruf) – Die Regierung von Unterfranken wird auch in diesem Jahr eine Allgemeinverfügung zur Verschiebung des Walzverbotes für Dauergrünland außerhalb von Wiesenbrütergebieten bis einschließlich 1. April 2025 erlassen. Die Allgemeinverfügung gilt für den gesamten Regierungsbezirk Unterfranken.

Nach dem bayerischen Naturschutzrecht gilt ab dem 15. März grundsätzlich das Verbot, Wiesen zu walzen. Das Walzen von Grünland zu Beginn des Frühjahrs dient dazu, dass eine durch Frost abgehobene Grasnarbe wieder Anschluss zum Boden erlangt und die Wurzelbildung angeregt wird. Der Boden darf dabei weder zu nass noch zu trocken sein. Nur dann kann die erwünschte Wirkung erreicht werden, ohne dass Fahrspuren die spätere Nutzung erschweren. Um den regionalen und jahresspezifischen Besonderheiten gerecht zu werden, können die Regierungen durch Allgemeinverfügung einen späteren Zeitpunkt für den Beginn dieses Verbots bestimmen.

Wegen der aktuellen Witterung gestattet die Regierung von Unterfranken das Walzen von Grünlandflächen bis einschließlich 1. April 2025. Zum Schutz von Wiesenbrütern gilt die Erlaubnis des Wiesenwalzens jedoch nicht in den unterfränkischen Wiesenbrütergebieten.

Die aktuellen Wiesenbrütergebiete können im Portal „FIN-Web“ flächenscharf unter http://fisnatur.bayern.de/webgis eingesehen werden. Eine für diese Einsichtnahme speziell erstellte Kurzanleitung zur Bedienung von „FIN-Web“ kann unter folgender Adresse aufgerufen werden: https://www.lfu.bayern.de/natur/fis_natur/fin_web/index.htm.

Landwirte, die beim Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten als Mehrfachantragsteller registriert sind, können die festgelegten Wiesenbrütergebiete auch in der Feldstückskarte des iBALIS überprüfen.

Die Allgemeinverfügung der Regierung von Unterfranken zum Walzen von Grünlandflächen nach dem 15. März 2025 wird am 13. März 2025 im Amtsblatt der Regierung von Unterfranken bekannt gemacht.