Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Interkommunaler Windpark Stetten / Obermögersheim“ (Mittelfranken)
Inhalt des Kooperationsprojektes
Unter der Federführung der Stadt Gunzenhausen und der fachlichen Leitung des Landratsamtes Ansbach wurde ein gemeinde- und landkreisübergreifender Vorhaben- und Erschließungsplan mit Durchführungsvertrag gemäß § 12 Baugesetzbuch (BauGB) für ein Sondergebiet zur Errichtung von Windkraftanlagen aufgestellt. Der Vorhabenbezogene Bebauungsplan ist am 22.10.2011 in Kraft getreten.
In der dabei zu Grunde liegenden Zweckvereinbarung übertrug die Stadt Wassertrüdingen der Stadt Gunzenhausen teilweise die Ausübung der Planungshoheit im Sinne des BauGB zur bauleitplanerischen Umsetzung des interkommunalen Windparks.
Ausgangslage
Der Bereich des Windparks Stetten / Obermögersheim überschreitet die Grenze zwischen den Städten Gunzenhausen und Wassertrüdingen und damit auch die Grenze zwischen den Landkreisen Weißenburg-Gunzenhausen und Ansbach. Das Gebiet ist im Regionalplan der Region Westmittelfranken als Vorranggebiet für den Bau und die Nutzung raumbedeutsamer Windkraftanlagen ausgewiesen.
Bereits seit 30.01.2004 ist der Bereich im Flächennutzungsplan der Stadt Gunzenhausen als „Sonderbaufläche für Windenergie“ dargestellt. In Wassertrüdingen findet sich eine entsprechende Darstellung im Flächennutzungsplan seit 14.02.2011.
Im Jahr 2008 trat ein Investor auf, der auf diesen Flächen Windenergieanlagen errichten wollte. 2011 übernahm ein neuer Investor die Projektrechte. Im gleichen Jahr fand das Bauleitplanverfahren seinen Abschluss.
Vorteile der Zusammenarbeit
- Der sich auf das Gebiet von zwei Städten und Landkreisen erstreckende Windpark konnte einheitlich geplant und verwirklicht werden.
- Dies brachte erhebliche Vereinfachungen bei der Beteiligung von Bürgern und Trägern öffentlicher Belange im Bauleitplanverfahren sowie für den Vorhabenträger im Genehmigungsverfahren. Einheitliche Ansprechpartner für das Gesamtprojekt waren die Stadt Gunzenhausen und das Landratsamt Ansbach.