Gemeinsames Feuerwehrhaus Dachsbach - Gerhardshofen

Inhalt des Kooperationsprojektes

Gemeinsame Errichtung und Betrieb eines Feuerwehrhauses durch die Gemeinden Dachsbach und Gerhardshofen im Landkreis Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim

Ausgangslage

Die bisherigen Feuerwehrhäuser der freiwilligen Feuerwehren Dachsbach und Gerhardshofen waren wegen des Platzmangels nicht mehr ausreichend. Die beiden benachbarten Gemeinden wären daher gezwungen gewesen, jeweils für sich ein neues Feuerwehrhaus zu bauen.

Vorteile der Zusammenarbeit

Bei den Planungs- und Baukosten für ein gemeinsames Feuerwehrhaus können gegenüber zwei einzelnen Häusern erhebliche Einsparungen erzielt werden. Diese Einsparungen resultieren zum Teil aus der gemeinsamen Nutzung von Einrichtungen des Feuerwehrhauses (z.B. Unterrichtsraum).

Entsprechende Kosteneinsparungen ergeben sich auch für den laufenden Betrieb.

Der Verwaltungsaufwand für Planung, Bau und Betrieb eines Hauses reduziert sich ebenfalls deutlich.

Außerdem erleichtert die zentrale Stationierung die Abstimmung der Wehren im Einsatzfall und eine mögliche gemeinsame Nutzung von Fahrzeugen oder Geräten.

Rechtliche Grundlage

Zweckvereinbarung über die Errichtung eines gemeinsamen Feuerwehrhauses

Hinweis: Die Selbstständigkeit der beiden Ortsfeuerwehren Dachsbach und Gerhardshofen wird durch die Zweckvereinbarung nicht berührt.