Beihilfestelle Erlangen-Nürnberg
Inhalt des Kooperationsprojektes
Auf Grundlage einer Zweckvereinbarung über eine gemeinsame Beihilfestelle der Städte Erlangen und Nürnberg bei der Stadt Erlangen hat die Stadt Nürnberg ab dem 01.01.2005 alle mit der Gewährung von Personal-Beihilfen zusammenhängenden Aufgaben und Befugnisse nach Art. 7 Abs. 2 KommZG auf die Stadt Erlangen übertragen.
Ausgangslage
Bereits Ende der 1990er Jahre bestand die Absicht der Städte Nürnberg, Erlangen, Fürth und Schwabach, die Interkommunale Zusammenarbeit zu verstärken.
Einer der zuerst angedachten Bereiche war die gemeinsame Erledigung der Beihilfeabrechnung; eine entsprechende Arbeitsgruppe wurde eingerichtet. Im Vordergrund standen zunächst die datenschutzrechtlichen Bedenken, die jedoch nicht zuletzt aufgrund einer Stellungnahme des Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz ausgeräumt werden konnten.
Vorteile der Zusammenarbeit
Durch Synergieeffekte konnte eine wirtschaftlichere und kompetentere Beihilfe-Bearbeitung erreicht werden.
Rechtliche Grundlage
Zweckvereinbarung vom 20.9.2004