Einzelhandelsgrossprojekte
Einzelhandelsgroßprojekte haben aufgrund ihrer Größe und ihres umfassenden Warenangebotes regelmäßig erhebliche Auswirkungen auf die bestehenden Versorgungsstrukturen, woraus sich ein Steuerungsbedarf durch die Raumordnung ergibt.
Die landesplanerische Steuerung von Einzelhandelsgroßprojekten umfasst die Regelungsbereiche „Lage im Raum“ (Lenkung in Zentrale Orte), „Lage in der Gemeinde“ (städtebaulich integrierte Lage) und „Zulässige Verkaufsflächen“.
Einzelhandelsgroßprojekte haben aufgrund ihrer Größe und ihres umfassenden Warenangebotes regelmäßig erhebliche Auswirkungen auf die bestehenden Versorgungsstrukturen in der Standortgemeinde und in benachbarten Zentralen Orten. Außerdem bilden Einzelhandelsgroßprojekte Anknüpfungspunkte für weitere Ansiedlungen von Einzelhandelsbetrieben und ergänzenden Nutzungen und können somit zur Bildung neuer Versorgungsstandorte führen, die bestehende Versorgungsstrukturen beeinträchtigen können. Hieraus ergibt sich ein Steuerungsbedarf durch die Raumordnung, um die Funktionsfähigkeit der Zentralen Orte und die verbrauchernahe Versorgung zu gewährleisten.
Die Sicherung und Entwicklung funktionsfähiger zentraler Orte und damit funktionsfähiger Versorgungsstrukturen ist ein wesentliches Anliegen der Landesplanung. Es liegt im landesplanerischen Interesse, dass durch die Ansiedlung von Einzelhandelsgroßprojekten keine wesentliche Beeinträchtigung der überörtlichen Versorgungsfunktionen der zentralen Orte herbeigeführt wird. Aufgabe der Landesplanung ist es, im Sinne von gleichwertigen Lebensbedingungen in allen Landesteilen, auch eine ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Waren und Dienstleistungen zu sichern. Im Interesse der Verbraucher kommt es dabei auf die Sicherung und Entwicklung einer verbrauchernahen Versorgung, insbesondere der Nahversorgung mit Waren des kurzfristigen, täglichen Bedarfs an.
Die Höhere Landesplanungsbehörde (Sachgebiet 24 - Raumordnung, Landes- und Regionalplanung) ist verpflichtet, bei der Planung von Einzelhandelsgroßprojekten generell eine landesplanerische Überprüfung vorzunehmen.
Im Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP) sind die Ziele zur Beurteilung von Einzelhandelsgroßprojekten unter 5.3 "Einzelhandelsgroßprojekte" formuliert.
Weitere Ziele und Grundsätze zum Einzelhandel sind in den Regionalplänen zu finden, insbesondere im Kapitel "Gewerbliche Wirtschaft" unter der Überschrift "Handel".
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- Struktur- und Marktdatendes Einzelhandels 2020 [Dateiformat: pdf]
- Karte: Nahbereiche in Unterfranken [Dateiformat: pdf]
- Karte: Nahbereiche in der Region Bayerischer Untermain (1) [Dateiformat: pdf]
- Karte: Nahbereiche in der Region Würzburg (2) [Dateiformat: pdf]
- Karte: Nahbereiche in der Region Main-Rhön (3) [Dateiformat: pdf]
- Auslegungshilfe des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat zur Bestimmung des Anwendungsbereichs
von Raumordnungsverfahren (ROV) im Sinne des Art. 24 Abs. 1 des
Bayerischen Landesplanungsgesetzes vom 25. Juni 2012 (BayLplG) bei Einzelhandelsprojekten