Regionalpläne in Unterfranken
Regionalpläne konkretisieren räumlich und fachlich das Landesentwicklungsprogramm (LEP) für die jeweilige Region.
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Regionalpläne konkretisieren räumlich und fachlich das Landesentwicklungsprogramm (LEP) für die jeweilige Region.
Der Regierungsbezirk Unterfranken ist in die Regionen Bayerischer Untermain (1), Würzburg (2) und Main-Rhön (3) gegliedert.
Im Frühjahr 1973 konstituierten sich die drei regionalen Planungsverbände. Sie haben die Regionalpläne aufgestellt, deren Ziele von öffentlichen Stellen zu beachten sind. Der Regionalplan legt die räumliche Entwicklung einer Region fest und konkretisiert fachlich das Landesentwicklungsprogramm (LEP) für die jeweilige Region. Inhaltlich befasst sich ein Regionalplan u.a. mit folgenden Themen: Ausweisung von Kleinzentren, Verkehr, Siedlungswesen, Sicherung und Entwicklung von Natur und Landschaft, Sicherung und Gewinnung von Bodenschätzen, Wasserwirtschaft. Der Regionalplan enthält analog zum LEP auch einen überfachlichen Teil und einen fachlichen Teil. Die Regionalpläne werden ständig fortgeschrieben.
Die Raumstrukturkarte Unterfrankens gibt einen ersten Überblick zu den Regionen, ihren Gebietskategorien und ihren zentralen Orten: