B19 – Ortsumgehung Giebelstadt – Euerhausen; Gutachten zur Alternativenprüfung des Staatlichen Bauamtes Würzburg liegt vor
014 - 05.03.2025
B19 – Ortsumgehung Giebelstadt – Euerhausen; Gutachten zur Alternativenprüfung des Staatlichen Bauamtes Würzburg liegt vor: Antragstrasse nun endgültig nicht planfeststellungswürdig
Würzburg (ruf) – Zur Ortsumgehung Giebelstadt fand heute ein Austausch der Regierungspräsidentin Dr. Susanne Weizendörfer mit den Landtagsabgeordneten Björn Jungbauer und Felix Freiherr von Zobel sowie Herrn Bürgermeister Helmut Krämer statt.
Thematisiert wurden insbesondere die Folgen für die Antragstrasse aus dem ergänzend vorgelegten Gutachten zur naturschutzfachlichen Überprüfung von Alternativtrassen der Ortsumgehung.
Diese vom Staatlichen Bauamt Würzburg beauftragte arten- und gebietsschutzrechtliche Alternativenbewertung war notwendig, da durch das geplante Bauvorhaben sowohl artenschutzrechtliche Verbotstatbestände ausgelöst werden als auch mit erheblichen Beeinträchtigungen des Europäischen Vogelschutzgebiets „Ochsenfurter und Uffenheimer Gau und Gäulandschaft nordöstlich Würzburg“ zu rechnen ist. Im eigens für das Projekt initiierten Fachdialog zwischen allen maßgeblichen Akteuren wurde vereinbart, eine vom Bundesamt für Naturschutz entwickelte Methodik zur Bewertung von Alternativen im Rahmen der Ausnahmeprüfung nach europäischem Gebiets- und Artenschutzrecht anzuwenden. Neben der bisherigen Plantrasse wurden alle neun bereits ins Planfeststellungsverfahren eingebrachten Alternativtrassen betrachtet (siehe Lageplan).
Die Ergebnisse dieser Alternativenbewertung werden von der höheren Naturschutzbehörde bei der Regierung von Unterfranken als plausibel eingeschätzt. Demnach gibt es mehrere Trassenverläufe, die mit deutlich geringeren Auswirkungen auf die maßgebenden Schutzgüter als die Plantrasse verbunden sind. Damit ist die beantragte Umgehungstrasse von Giebelstadt endgültig als nicht planfeststellungswürdig einzustufen. Die Plantrasse ist auch nicht über eine Ausnahmegenehmigung nach europäischem Gebiets- und Artenschutzrecht realisierbar, da andere Alternativtrassen mit wesentlich geringeren Beeinträchtigungen verwirklicht werden könnten. Die bisherige Einschätzung der Planfeststellungsbehörde wurde insofern bestätigt. Für die Festlegung auf eine konkrete Alternativtrasse sind nach dem Gutachten noch weitere fachplanerische Detailbetrachtungen erforderlich.
Sollte die Gemeinde die Planung einer neuen Trasse unterstützen, könnten durch das Staatlichen Bauamt als Maßnahmenträger der neue Vorentwurf und die neuen Planfeststellungsunterlagen parallel erstellt werden, um die Erlangung des Baurechts zu beschleunigen. Das Staatliche Bauamt wird dieses Ergebnis und die nächsten Schritte zeitnah mit den Teilnehmern des Fachdialogs und der Gemeinde besprechen.
Anlage 1: Lageplan: gesamte Varianten aus Planfeststellungsverfahren
Anlage 2: Gutachten zur Alternativenprüfung