Energiewirtschaft, Preisprüfung und Gewerbe
Das Sachgebiet 22 unterstützt die Regulierungskammer des Freistaates Bayern bei der Genehmigung der Strom- und Gasnetzentgelte, prüft die Preise öffentlicher Aufträge und führt Kostenprüfungen von öffentlichen Zuwendungen an die gewerbliche Wirtschaft und Forschungsinstitute durch.
Das Sachgebiet 22 ist zuständig für Planfeststellungs- und Plangenehmigungsverfahren bzw. Anzeigeverfahren bestimmter Hochspannungsfreileitungen und Gasversorgungsleitungen nach dem Energiewirtschaftsgesetz.
Weiterhin befasst sich das Sachgebiet 22 als Fachstelle bzw. Aufsichtsbehörde mit dem Gewerberecht und gewerberechtlichen Nebengebieten mit Aufgabenschwerpunkten im Gaststättenrecht, Gewerberecht, Ladenschlussrecht (Ausnahmegenehmigungen), Handwerksrecht (Bestallung der Meisterprüfungsausschüsse, Widersprüche gegen Meisterprüfungsentscheidungen), Berufsbildungsrecht (Einrichtung der Berufsbildungsausschüsse), Preisangabenrecht und Prostituiertenschutzrecht. Hinzu kommen Zuständigkeiten im Kaminkehrerwesen (insb. Einteilung der Kehrbezirke, Bestellung der bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger) und im Bereich der Spielhallen (glücksspielrechtliche Aspekte).
Das Sachgebiet 22 erteilt außerdem Umsatzsteuerbefreiungen für unmittelbar dem Schul- und Bildungszweck dienenden Leistungen sowie für Träger der praktischen Ausbildung zu Pflegefachkräften.
Das Sachgebiet 22 ist darüber hinaus zuständig für Rechtsfragen des Vergabewesens und des Bauvertragsrechts (Unterstützung anderer Sachgebiete, VOB-Stelle, Verfahren nach § 18 Abs. 2 VOB/B), der Wirtschaftsförderung sowie des Landesplanungs- und Raumordnungswesen (v.a. Rechtsaufsicht über die regionalen Planungsverbände).
Im Sachgebiet 22 befindet sich außerdem die EU-Koordinierungsstelle.
Schließlich unterstützt das Sachgebiet mit der Geschäftsstelle Energiewende die unterfränkischen Kommunen in der Umsetzung der bayerischen Energiepolitik zur Energiewende.
Regierung von Unterfranken
Öffnungszeiten allgemein
MO | 8:30 - 11:30 Uhr | 13:30 - 16:00 Uhr |
DI | 8:30 - 11:30 Uhr | 13:30 - 16:00 Uhr |
MI | 8:30 - 11:30 Uhr | 13:30 - 16:00 Uhr |
DO | 8:30 - 11:30 Uhr | 13:30 - 16:00 Uhr |
FR | 8:30 - 12:00 Uhr |
Öffnungszeiten auch nach Vereinbarung!
- Bescheinigung zur Umsatzsteuerbefreiung
Telefon +49 (0)931 380-1064
Fax +49 (0)931 380-2064
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Telefon +49 (0)931 380-1097
Fax +49 (0)931 380-2097
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Telefon +49 (0)931 380-1097
Fax +49 (0)931 380-2097
E-Mailenergie@reg-ufr.bayern.de - Energiewirtschaftsgesetz
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E-Mailwirtschaft.landesentwicklung.verkehr@reg-ufr.bayern.de - Kaminkehrerwesen; Beantragung d. Aufhebung der Bestellung v. bev. Bezirksschornsteinfeger/-in
Telefon +49 (0)931 380-1093
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